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Rappenalpbach: Rückbau im Frühjahr

Der Rappenalpbach soll wieder hergestellt werden, sagt Bayerns Umweltminister im Umweltausschuss. Dessen Mitglieder wollen aber keine vorschnellen Schlüsse ziehen.
R. Schormann, U. Vogler |
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Der durch Flussbaumaßnahmen begradigte Rappenalpbach.
Der durch Flussbaumaßnahmen begradigte Rappenalpbach. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

München - Abwarten, abwägen, im Nachgang untersuchen – und bloß niemanden vorverurteilen. Das war der Tenor bezüglich des Skandals um den Allgäuer Rappenalpbach am Donnerstag im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags.

Immerhin: Die Wiederherstellung des durch Baggerarbeiten mutmaßlich illegal zerstörten Bachs in den Allgäuer Alpen soll nach der Schneeschmelze starten. "Die Sanierung soll im Frühjahr beginnen", sagte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) im Umweltausschuss. Es werde alles getan, um den Bach in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. "Wir haben eine Planung, wie wir es tun wollen."

Verwaltungsgerichte bezeichneten Arbeiten als illegale

Was ist dort passiert? Eine Alpgenossenschaft hatte im vergangenen Jahr den streng geschützten Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf auf einer Länge von 1,6 Kilometern mit einem Bagger begradigt und massiv verändert. Die dafür notwendige Genehmigung hatte die Genossenschaft nicht.

In Eilverfahren haben zwei Verwaltungsgerichte die Arbeiten als illegal bezeichnet. Auch Glauber sagte, dass die Ausbaggerung des Baches verboten gewesen sei. "Dieser Naturfrevel ist aus meiner Sicht auch (...) kein Versehen gewesen", meinte er im Ausschuss.

Streit gibt es zwischen der Genossenschaft und dem Landratsamt Oberallgäu allerdings über die Verantwortung. Die Alpbauern berufen sich darauf, dass die Behörde gewisse Erhaltungsmaßnahmen des Gewässers mit einem einfachen Aktenvermerk genehmigt hatte. Das Landratsamt wirft den Bauherren vor, viel mehr als erlaubt ist veranlasst zu haben.

Glauber machte klar, dass es um eine "Ausbaggerung eines Wildbaches" und nicht um eine sogenannte Unterhaltsmaßnahme gehe. Der Bach sei kanalisiert worden, Dämme seien aufgeschüttet worden und das Gewässer sei mehr als zweieinhalb Meter vertieft worden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte allerdings vor wenigen Tagen die Position der Genossenschaft gestärkt. Aufgrund des Aktenvermerks hätten die Bauherren von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns ausgehen dürfen, hieß es in einer vorläufigen Einschätzung. Bei der Behörde hingegen sah das Gericht schwere Versäumnisse. Der Streit soll später noch im Detail am Verwaltungsgericht in Augsburg verhandelt werden.

Ausschuss möchte niemanden vorverurteilen

Bei der Kripo läuft zudem ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Solange dieses Verfahren laufe, wolle man niemanden vorverurteilen, lautete dann die einhellige Meinung im Ausschuss. "Wir sollten vorsichtig sein, wem wir hier einen Vorwurf machen", sagte etwa Alexander Flierl (CSU). Er bekräftigte, wie wichtig die Alpgenossenschaften für die Zukunft schützenswerter Lebensräume seien.

Glauber sagte, man sei für eine "sachlich-fachliche Aufklärung" zuständig. Der Knackpunkt sei eben die Frage, ob es sich um eine Unterhalts- oder eine Ausbaumaßnahme handle. "Man hat den Fluss dort im Prinzip kanalisiert", sagte Glauber. Es handle sich nicht mehr nur um eine Unterhaltsmaßnahme.

Ausschussvorsitzende Rosi Steinberger (Grüne) meinte nach der Sitzung, der Fall zeige den Konstruktionsfehler der Natura2000-Managementpläne: "Sie sind zwar verbindlich für die Behörden. Den Eigentümerinnen und Eigentümern wird aber viel zu viel Freiraum gelassen."

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