Randale vor Starnberger Polizeiwache: Anklagen

Starnberg (dpa/lby) - Nach der Randale von Jugendlichen an der Polizeiinspektion Starnberg im Juli 2019 hat die Staatsanwaltschaft München II sechs Beteiligte angeklagt. Den Angeschuldigten werden Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchte Gefangenenbefreiung vorgeworfen, wie die Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte.
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Starnberg (dpa/lby) - Nach der Randale von Jugendlichen an der Polizeiinspektion Starnberg im Juli 2019 hat die Staatsanwaltschaft München II sechs Beteiligte angeklagt. Den Angeschuldigten werden Angriffe auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchte Gefangenenbefreiung vorgeworfen, wie die Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte. Bereits im Februar hatte sie Anklage gegen vier weitere Jugendliche und einen Heranwachsenden zum Amtsgericht Starnberg erhoben.

Im vergangenen Juli waren Dutzende Jugendliche vor die Polizeiinspektion Starnberg gezogen und hatten Steine geworfen, um einen 15-Jährigen aus dem Polizeigewahrsam befreien.

Laut Anklagebehörde hatte der Jugendliche einen Platzverweis nicht befolgt, er sollte deshalb zur Wache gebracht werden. Er wehrte sich - zeitgleich hätten sich 40 bis 50 junge Leute zusammengerottet und die Freilassung des Angeschuldigten gefordert. Einige sollen in Richtung der Polizeibeamten getreten, geschlagen und geschubst haben. Mindestens die Hälfte der Gruppe sei den Beamten schreiend zur Dienststelle gefolgt. Die Jugendlichen traten und schlugen gegen die Türe, ein Fenster barst durch den Wurf von Steinen und einer Flasche. Rund 70 Polizeibeamte waren im Einsatz, um die tumultartige Szene zu beenden.

Der 15-Jährige soll nach Polizeiangaben von damals während einer Schulabschlussfeier in Starnberg einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes nach Drogen gefragt und sich aggressiv verhalten haben. Er soll aber wie eine Reihe anderer Gäste der Party kein Schüler dieser Schule gewesen sein.

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