Rätselhafter Mord: Mann vor Gericht

Vor fünf Jahren wurde eine Frau mit zahlreichen Stichen umgebracht. Obwohl die Kripo eine Ermittlungsgruppe bildete, konnte sie das Verbrechen nicht klären. Dann kommt plötzlich ein Mann auf die Wache und gibt alles zu. Nun kommt der rätselhafte Fall vor Gericht.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/Archiv
dpa Eine modellhafte Nachbildung der Justitia. Foto: Volker Hartmann/Archiv

Kempten (dpa/lby) - Viereinhalb Jahre nach einem Gewaltverbrechen an einer Frau in Kempten konnte die Kripo den Fall überraschend doch noch klären. Ein Mann kam im Juni 2018 zur örtlichen Polizei und legte ein Geständnis ab. Bis dahin hatten die Ermittler den 35-Jährigen überhaupt nicht als Verdächtigen im Blick. Nun muss sich der Mann ab Dienstag wegen Mordes vor dem Kemptener Landgericht verantworten. Die Strafkammer muss dann klären, ob psychische Probleme des Angeklagten bei der Bluttat eine Rolle spielten.

Laut Anklage hatte der Deutsche kurz vor Weihnachten 2013 eine 63-Jährige mit mehr als einem Dutzend Stichen und Schnitten getötet, weil die Frau ihm in Alpträumen erschienen sei. Der Angeklagte redete sich demnach ein, dass die Rentnerin ihm nach dem Leben trachte. Stimmen in seinem Kopf hätten ihm befohlen, die ihm nur flüchtig bekannte Frau mit einem Messer zu töten.

Polizisten hatten die Tote zwei Tage später entdeckt. Die Beamten waren zu der Wohnung der Frau gefahren, weil der Sohn des Opfers seine Mutter nicht erreicht und als vermisst gemeldet hatte. Die Kripo bildete eine 25-köpfige Ermittlungsgruppe, um das Verbrechen zu klären. Nach wenigen Tagen kam damals ein Mann in Untersuchungshaft. Einige Wochen später wurde er aber wieder aus dem Gefängnis entlassen, weil sich der Verdacht nicht erhärtet hatte. Bis der 35-Jährige dann plötzlich bei der Polizei auftauchte, gab es keine neue heiße Spur in dem Fall.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft leidet der Angeklagte spätestens seit Frühjahr 2018 an einer paranoiden Schizophrenie. Er wurde deswegen nach seinem Geständnis in einem psychiatrischen Krankenhaus und nicht in einem Gefängnis untergebracht. Ob die Krankheit für die zu erwartende Strafe eine Rolle spielt, muss sich im Prozess zeigen.

Die Staatsanwaltschaft ging jedenfalls nicht von einer sicheren Schuldunfähigkeit des Mannes zum Tatzeitpunkt aus und hat ihn wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte am 25. April fallen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.