Radfahrer absichtlich angefahren – Hohe Haftstrafe für Ärztin

Es war ein heißer Sommertag im August 2008: Ein Mountainbiker beschädigt den Außenspiegel eines Autos. Im Fahrzeug sitzt ein Ärztin (47) mit ihren beiden Kindern. Plötzlich der Ausraster: Die Frau gibt Gas, will den Radler stellen, überfährt ihn und verletzt das Opfer lebensgefährlich. Jetzt das Urteil.
von  Abendzeitung
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AUGSBURG - Es war ein heißer Sommertag im August 2008: Ein Mountainbiker beschädigt den Außenspiegel eines Autos. Im Fahrzeug sitzt ein Ärztin (47) mit ihren beiden Kindern. Plötzlich der Ausraster: Die Frau gibt Gas, will den Radler stellen, überfährt ihn und verletzt das Opfer lebensgefährlich. Jetzt das Urteil.

Eine Frau hat einen Mountainbiker absichtlich angefahren und lebensgefährlich verletzt – dafür verurteilte das Landgericht Augsburg die 47-Jährige nun zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis. Das Gericht sah die Anklagepunkte des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an. „Die Angeklagte hat das Auto als Waffe missbraucht“, sagte der Vorsitzende Richter.

Nach Ansicht des Gerichts hatte die Ärztin aus Pforzheim im August 2008 einen Radfahrer bei Dießen am Ammersee (Bayern) hartnäckig verfolgt und willentlich niedergefahren. Der Radfahrer hatte zuvor den Außenspiegel ihres Autos leicht beschädigt und die Frau mit dem Zeigen eines „Stinkefingers“ beleidigt. Bei dem Unfall war der 40- Jährige lebensgefährlich verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen „versuchten Mordes“ aus Rache sechs Jahre und fünf Monate Haft gefordert; die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung plädiert. Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, die Angeklagte habe das Recht gehabt, den Radfahrer zu verfolgen, sie habe ihn aber nicht verletzen dürfen. Eine Tötungsabsicht könne ihr nicht unterstellt werden.

Die Angeklagte hatte das Fahrrad ihres Opfers nach einer minutenlangen Verfolgungsfahrt mit aufheulendem Motor schließlich auf einem Radweg von hinten gerammt. Der Mountainbiker stürzte vor das Auto und wurde überrollt. Dabei erlitt der Radfahrer Brüche am Becken und Brustkorb, eine Lungenquetschung, Rippenbrüche und erhebliche Kopfverletzungen. Nur mit Glück überlebte der 40-Jährige den Unfall. Die Angeklagte soll nach dem Unfall aus dem Auto ausgestiegen sein und zu dem am Boden liegenden Bewusstlosen gesagt haben: „Das macht der nie wieder.“

In ihrem Schlusswort hatte sich die Angeklagte entschuldigt und unter Tränen erklärt, sie habe den Mann niemals verletzen wollen. Sie habe noch nie in ihrem Leben Gewalt angewendet und ihre Einstellung als Ärztin sei immer gewesen, Menschen zu helfen. Im Prozessverlauf hatte sie erklärt, sich an entscheidende Momente des Geschehens nicht mehr erinnern zu können.

Ein Gutachter hatte der zur Tatzeit unter einer schweren Depression leidenden Angeklagten „eingeschränkte Steuerungsfähigkeit“ attestiert, durch die es zu einem „persönlichkeitsfremden Handeln“ bei der Beschuldigten gekommen war. Sie habe aber jederzeit die Folgen ihres Handelns erkennen können. (dpa)

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