Querschnittsgelähmt nach Sturz: Gericht regt Einigung an

Benediktbeuern/München (dpa/lby) - Es war ein ungewöhnliches Unglück: Bei einer Übernachtung auf der Tutzinger Hütte bei Benediktbeuern stürzte ein Wanderer aus einer Fluchttüre in die Tiefe und ist seither querschnittgelähmt. Der Mann verklagte die Betreiber der Hütte auf Schadenersatz.
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Benediktbeuern/München (dpa/lby) - Es war ein ungewöhnliches Unglück: Bei einer Übernachtung auf der Tutzinger Hütte bei Benediktbeuern stürzte ein Wanderer aus einer Fluchttüre in die Tiefe und ist seither querschnittgelähmt. Der Mann verklagte die Betreiber der Hütte auf Schadenersatz. In der zweiten Instanz sah das Oberlandesgericht München am Dienstag allerdings ein deutliches Mitverschulden des Mannes. Der Senat habe darauf hingewiesen, dass dieses Mitverschulden erheblich zu gewichten sei und auch bei 80 bis 90 Prozent liegen könne, teilte ein Gerichtssprecher mit.

Der Senat regte den Angaben zufolge an, dass die Parteien sich auf einen Schadenersatz-Betrag einigen. Um den Vergleichsgesprächen Zeit zu geben, will das Gericht im September entscheiden.

Der Mann war im Oktober 2016 nachts angetrunken durch eine Fluchttür auf eine Plattform ins Freie gelangt und dreieinhalb Meter tief auf eine Steinmauer gestürzt. Seitdem sitzt er im Rollstuhl.

Das Landgericht München II hatte ihm vor einem Jahr Schadenersatz zugesprochen. Demnach sollte der Betreiber der Hütte und die betreffende Sektion des Deutschen Alpenvereins (DAV) dem Kläger 60 Prozent aller aus dem Unfall resultierenden Schäden zu ersetzen. Das Gericht sah aber damals schon ein Mitverschulden des Klägers: Der Mann sei alkoholisiert gewesen und habe die Kennzeichnung als Fluchttür nicht beachtet. Zugleich habe es auch auf der Hütte Versäumnisse gegeben. Dass es an der Plattform kein Geländer gab, wertete das Gericht als eklatanten Sicherheitsmangel.

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