Querschnittsgelähmt nach Rücken-OP

München (dpa/lby) - Eine junge Frau, die nach Behandlungsfehlern infolge einer Rücken-OP querschnittsgelähmt ist, bekommt 500 000 Euro Schmerzensgeld von der Klinik. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden.
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Ein Richterhammer liegt auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
dpa Ein Richterhammer liegt auf einer Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Eine junge Frau, die nach Behandlungsfehlern infolge einer Rücken-OP querschnittsgelähmt ist, bekommt 500 000 Euro Schmerzensgeld von der Klinik. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Die heute 27-Jährige hatte sich im Jahr 2008 wegen einer Verkrümmung der Wirbelsäule (genannt Skoliose) in einer Klinik in Schleswig-Holstein operieren lassen. Die Operation verlief nach Angaben des Gerichts wie geplant, in der Folge kam es allerdings zu Komplikationen.

Nach einem Kreislaufzusammenbruch sollte ihr nach der OP ein Katheter in eine Vene eingeführt werden. Er landete allerdings im Spinalkanal - was den behandelnden Ärzten zunächst nicht einmal auf Röntgenbildern auffiel. Am nächsten Morgen konnte die Patientin ihre Beine nicht mehr bewegen. Sie ist seither vom vierten Halswirbel an gelähmt. "Die Klägerin hat ihr Geh- und Stehvermögen vollständig eingebüßt und auch die Beweglichkeit der Arme und Hände ist stark eingeschränkt", teilte das Gericht mit.

"Weil wir mehrere Fehler in einer Kette sehen, behandeln wir sie in der Summe als grob", begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Das Landgericht Traunstein, das in erster Instanz zuständig war, weil die Klinikgesellschaft ihren Sitz am Chiemsee hat, hatte der Klägerin 430 000 Euro und eine Schmerzensgeld-Rente von 1500 Euro pro Quartal zugesprochen. Diese Entscheidung änderte das OLG nun ab. Einen Grund für eine Rente sah der Senat nicht. "Wir haben das eher zusammengefasst." Zusätzlich zu den 500 000 Euro hat die Klägerin nun auch Anspruch auf Zinsen in Höhe von rund 250 000 Euro.

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