Querdenker wollen den Landtag auflösen
München - "Die Welt schaut auf Bayern", behauptet das "Bündnis Landtag Abberufen" auf seiner Webseite. Noch ist das nicht mehr der Fall als üblich, doch die Welt könnte tatsächlich auf Bayern schauen, wenn sich der Traum des von Querdenker-Bewegungen unterstützten Bündnisses erfüllt und sich eine Million wahlberechtigte Bayern in einem Volksbegehren für die Auflösung des Landtags aussprechen.
So könnte der Landtag aufgelöst werden
Möglich macht eine solche Entwicklung eine ungewöhnliche Bestimmung der Bayerischen Verfassung (BV). Deren Artikel 18 Absatz 3 schafft die Möglichkeit einer Auflösung des Landtags. Voraussetzung ist der Antrag von mindestens einer Million wahlberechtigter Bürger des Freistaats.
Anschließend bestimmt das Volk in einem Volksentscheid mit einfacher Mehrheit, ob seine Vertretung in die Wüste geschickt und Neuwahlen ausgerufen werden.
Wie wahrscheinlich wäre eine Auflösung des Landtags durch Querdenker?
Eine solche Regelung der direkten Demokratie findet man sonst in keiner Landesverfassung und auch nicht im Grundgesetz. "Kein Land der Bundesrepublik Deutschland hat mehr Elemente direkter Demokratie als der Freistaat Bayern", hebt der Verfassungsrechtslehrer, CSU-Landtagsabgeordnete und ehemalige Justizminister Winfried Bausback hervor. Unter den Landtagsfraktionen ist man sich einig, dass die derzeitige 18. Wahlperiode des Landesparlaments aller Voraussicht nach nicht vorzeitig beendet werden dürfte. Die AfD hat sich auf Anfrage allerdings nicht geäußert.
"Ich glaube nicht, dass das Volksbegehren Erfolg haben wird", sagt FDP-Fraktionsvorsitzender Martin Hagen. Die FDP lehne die Auflösung des Parlaments ab, obwohl sie aus Neuwahlen "wohl gestärkt hervorgehen würde".
Landtagsvizepräsident Thomas Gehring (Grüne) hält ein Scheitern des Volksbegehrens für "sehr wahrscheinlich". Die Erfolgsaussichten seien "überschaubar", meint auch Freie Wähler-Fraktionsvorsitzender Florian Streibl.
Die erste niedrige Hürde haben die Initiatoren bereits genommen
Die erste - wenn auch niedrige - Hürde haben die Initiatoren des Volksbegehrens "gegen die Zensur, gegen die Mainstream-Medien" aber schon übersprungen: Das bayerische Innenministerium musste das Volksbegehren zur Abstimmung zulassen, nachdem mehr als die erforderlichen 25.000 Unterschriften dafür eingereicht wurden.
Zwischen 14. und 27. Oktober können sich alle bayerischen Staatsbürger in entsprechende Listen eintragen, wenn sie das Vorhaben unterstützen wollen. Eine Restunsicherheit darüber, dass sich der Frust vieler Bürger über die verordneten Corona-Pandemiemaßnahmen oder die politische Gesamtsituation in den Eintragungsstellen entladen könnte, gibt es unter den Landtagsabgeordneten durchaus.
Fraktionschef der Freien Wähler hält Volksbegehren für "höchst fragwürdig"
Das Volksbegehren als verfassungsrechtlich vorgesehener Vorgang mache ihm keine Sorgen, sagt Ex-Justizminister Bausback. "Was mich besorgt, ist die Argumentation, mit denen die Initiatoren ihr Begehren begründen. Letztlich bestreiten sie die faktische demokratische Verfasstheit unserer Staatlichkeit und die Legitimation unserer bestehenden demokratischen Strukturen."
Freie-Wähler-Fraktionschef und Rechtsanwalt Streibl hält das Volksbegehren an sich für "höchst fragwürdig", da es "verfassungsmissbräuchlich" sei. Die einschlägige Bestimmung der Landesverfassung sei "aus ganz anderen Gründen" eingefügt worden.
Zudem hätten die für einen Erfolg des Volksbegehrens geforderten eine Million Stimmen zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Verfassung einem Viertel der wahlberechtigten Bürger entsprochen, heute aber nur noch etwa zehn Prozent, so Streibl: "Die Mütter und Väter der Verfassung wollten eine sehr hohe Hürde setzen, die sich aufgrund des Bevölkerungswachstums verringert hat".
Tatsächlich bemessen sich die Mindestanforderungen an sonstige Volksbegehren in Bayern nicht nach absoluten Zahlen, sondern nach Prozentsätzen. Erfolgreich ist ein Plebiszit, wenn es zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Derzeit sind es in Bayern etwa 9,4 Millionen.
"Geht hinaus über demokratischen Meinungskampf"
Hinter dem Vorhaben stünden Querdenker und unter diesen seien auch Verfassungsfeinde, sagt Landtagsvizepräsident Gehring von den Grünen. Es sei daher weiterhin wichtig, aufzuklären und entschlossen gegen die Verbreitung von kruden verschwörungsideologischen Theorien und rechtsextreme Akteure vorzugehen.
Die Initiatoren des Bündnisses unterstellten eine massive und dauerhafte Missachtung der Verfassung und unterschlügen, dass viele Corona-Maßnahmen durch Gerichte geprüft und mehrheitlich für in Ordnung befunden wurden, sagt Bausback. Die Begründungen für das Volksbegehren gingen "über eine Zuspitzung im demokratischen Meinungskampf weit hinaus".
Wenn man den Parlamentarismus deshalb aufgeben wolle, weil man mit Entscheidungen in der Pandemie hadere, sei das "leichtsinnig und brandgefährlich", so der CSU-Rechtspolitiker. Bausback warnte mit den Worten des Philosophen Karl Popper: "Wenn die Feinde von Freiheit und Demokratie versuchen, eben diese zu nutzen, um beides abzuschaffen, dann sollten wir alle uns dagegen stellen."