Quelle muss Super-Fernseher zum Mini-Preis liefern

Kunden bekommen das High-Tech-Gerät jetzt für 199,99 Euro. Dabei sollte es eigentlich 1999,99 Euro kosten!
NÜRNBERG/FÜRTH Auch das noch! Der ums Überleben kämpfende Quelle-Versand hat zwei Prozesse vor dem Amtsgericht Fürth verloren und muss teure High-Tech-Fernseher zum Mini-Preis an seine Kunden verramschen!
Ein Flachbild-Fernseher von Philips, Bilddiagonale 119 Zentimeter, mit allem technischen Schnickschnack für schlappe 199,99 Euro? Ein Mega-Schnäppchen, das die Quelle da im Internet anbot! Wie wahr. Denn eigentlich sollte der Super-TV stolze 1999,99 Euro kosten!
Firmensprecher: Wir haben das Urteil zu akzeptieren
Der Fehler kommt die Quelle jetzt teuer zu stehen. Denn zwei Kunden bestanden darauf, zum Schnäppchen-Preis beliefert zu werden – und klagten vorm Fürther Amtsgericht. Das Urteil: Das Unternehmen muss die Fernseher zum ausgewiesenen Preis liefern. Justizsprecher Thomas Koch: „Das Gericht legte den Schwerpunkt darauf, dass dadurch, dass der Preis so eingestellt und eine Bestätigung herausgeschickt wurde, ein Vertrag zustande kam und der Versandhändler daran gebunden blieb.“ Daran ändere auch nichts, dass der Vorgang automatisch ablaufe.
Bei der Quelle ist man natürlich nicht begeistert. „Wir haben das Urteil zu akzeptieren“, so Firmensprecher Manfred Gawlas. Weiter mochte er den Fall nicht kommentieren. Auch, wie viele Kunden von dem Urteil jetzt eventuell profitieren, konnte Gawlas nicht sagen.
Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für den Internethandel? Das sei schwierig zu sagen, so Justizsprecher Koch: „Die ganze Rechtsprechung ändert sich jetzt.“ Hintergrund: Nach §312e des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein Internethändler verpflichtet, bei einer Bestellung eine Empfangs-Bestätigung zu schicken.
„Ob ein Vertrag zustande kommt, hängt von der Formulierung der Bestätigungsmail ab“, sagt Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern. Erst wenn der Verkäufer in seiner Mail die Konditionen des Kaufs bestätigt, gilt das als Kaufvertrag. „Es wäre interessant, in die Urteilsbegründung zu schauen“, so Saller.