Psychiater: Mollath ist nicht mehr gefährlich

Vor dem Landgericht Regensburg sagte ein psychiatrischer Gutachter, dass bei Gustl Mollath keine psychische Störung nachzuweisen sei. Mollath sei voll schuldfähig.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Gustl Mollath (r) und sein Anwalt Gerhard Strate.
dpa Gustl Mollath (r) und sein Anwalt Gerhard Strate.

Regensburg - Gustl Mollath ist laut Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters nicht mehr gefährlich für die Allgemeinheit. Eine erneute Zwangseinweisung in die Psychiatrie hält Professor Norbert Nedopil für nicht angemessen. "Eine psychische Störung ist nicht nachweisbar", betonte der forensische Experte aus München am Freitag vor dem Landgericht Regensburg. Der Angeklagte habe außer den vorgeworfenen Taten keinerlei wahnhafte Handlungen gezeigt. Demnach sei Mollath auch voll schuldfähig, die Bewertung obliege jedoch dem Gericht.

Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Er soll 2001 seine damalige Ehefrau körperlich misshandelt und eingesperrt haben. Zudem soll er Dutzende Autoreifen zerstochen haben. Laut Anklage hat Mollath sich an Menschen rächen wollen, die an dem Scheidungsstreit mit seiner Frau beteiligt waren oder sich sonst gegen ihn gewandt hätten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.

Der vom Regensburger Gericht für das Wiederaufnahmeverfahren bestellte Experte erläuterte zudem, dass der von seinen Kollegen formulierte Verdacht einer wahnhaften Störung damals nicht abwegig gewesen sei. Es hätte aber weitere Untersuchungen geben müssen, betonte Nedopil. Er konnte sich nur auf die Akten und die Eindrücke in dem Prozess stützen, da Mollath die Zusammenarbeit verweigert.

Nedopil schätzte den Angeklagten als kompromisslos, penetrant, rigide und misstrauisch ein. Zudem sah er Zeichen von mangelnder Flexibilität, Rechthaberei und Selbstüberschätzung. Dies seien zwar Faktoren, aus denen sich eine Persönlichkeitsstörung entwickeln könnte. Für eine solche Diagnose sei jedoch eine umfangreiche Begutachtung unter Mithilfe Mollaths nötig.

Die Verteidigung bewerte das Gutachten als den Versuch, jeder Seite gerecht zu werden. "Das wird es aber nicht, vor allem nicht Gustl Mollath", sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate. Die Expertise werde nur der Zunft der Psychiater gerecht, die nicht kritisch beurteilt werde.

Auch Mollath selbst ist nicht zufrieden. Er glaube, dass der Experte "lediglich seine Kollegen schützen will". Das Bild, dass Gutachter Nedopil von ihm zeichne, sei hauptsächlich von Aussagen seiner Ex-Frau und deren Umfeld geprägt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.