Prügeltod eines Schülers: BGH urteilt über Revisionen

Gut zwei Jahre nach dem Prügeltod eines 15 Jahre alten Schülers in Passau entscheidet sich, ob die verhängten Strafen Bestand haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Dienstag (10.20 Uhr) sein Urteil über die eingelegten Revisionen.
von  dpa
Eine Frau legt eine Rose am Tatort ab, wo ein Schüler bei einer Schlägerei im April 2018 starb. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild
Eine Frau legt eine Rose am Tatort ab, wo ein Schüler bei einer Schlägerei im April 2018 starb. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild © dpa

Karlsruhe/Passau - Gut zwei Jahre nach dem Prügeltod eines 15 Jahre alten Schülers in Passau entscheidet sich, ob die verhängten Strafen Bestand haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Dienstag (10.20 Uhr) sein Urteil über die eingelegten Revisionen. Darüber verhandelt wurde Mitte Februar.

Maurice K. hatte sich im April 2018 mit einem Gleichaltrigen, den er nicht leiden konnte, zu einer Schlägerei verabredet. Als Schaulustige mitprügelten, eskalierte die Situation. Der Schüler erstickte nach einem Nasenbeinbruch am eigenen Blut. Das Landgericht Passau verurteilte im Januar 2019 einen 25-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft. Drei jüngere Angeklagte bekamen Bewährungsstrafen. Wer den todbringenden Schlag setzte, hatte sich nicht klären lassen.

Revision eingelegt haben die Staatsanwaltschaft und die Eltern des Opfers als Nebenkläger. Auch zwei der Angeklagten fechten das Urteil an. Eine Verurteilung ist schon rechtskräftig. (Az. 1 StR 368/19)

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