Prozess wegen verbotener Papierflieger in Nürnberg

Nürnberg (dpa/lby) - Sie hatte zugelassen, dass geflüchtete Frauen und ihre Unterstützerinnen etwa 50 Papierflieger über den Zaun des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) warfen. Dafür muss sich eine Frau, die eine Kundgebung vor dem Bundesamt im Juli 2018 geleitet hatte, heute vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten.
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF). Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild
dpa Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF). Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild

Nürnberg (dpa/lby) - Sie hatte zugelassen, dass geflüchtete Frauen und ihre Unterstützerinnen etwa 50 Papierflieger über den Zaun des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) warfen. Dafür muss sich eine Frau, die eine Kundgebung vor dem Bundesamt im Juli 2018 geleitet hatte, heute vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, gegen das bayerische Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Obwohl es die Polizei verboten hatte, habe die Versammlungsleiterin das Werfen von Papierfliegern mit Botschaften wie "Stop Deportation" zugelassen. Diese Straftat könne mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Das teilte die Nürnberger Justiz in einer Pressemitteilung mit. Da die Angeklagte sich weigerte, eine Geldstrafe zu zahlen, muss der Fall nun vor Gericht verhandelt werden.

Das 8.-März-Bündnis Nürnberg ruft zum Protest "gegen den unnötigen bürokratischen Aufwand" auf und hat eine "kreative Bastelaktion" am Freitagmorgen vor dem Amtsgericht angekündigt. Das Bündnis, dem auch die Angeklagte angehört, setzt sich für die Rechte von Frauen weltweit ein.

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