Prozess wegen schweren Kindesmissbrauchs: Geständnis

Ein wegen schweren Kindesmissbrauchs in Unterfranken angeklagter Mann hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weitgehend eingeräumt. Der Angeklagte gab am ersten Prozesstag eine Erklärung über seine Verteidigerin ab, wie ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Mittwoch mitteilte. Demnach sei sich der mittlerweile 50-Jährige nicht bewusst gewesen, dass das Mädchen zum Tatzeitpunkt im Sommer 2020 erst elf Jahre alt gewesen war.
dpa |
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Der Angeklagte hält sich im Gerichtssaal einen Ordner vor das Gesicht.
Der Angeklagte hält sich im Gerichtssaal einen Ordner vor das Gesicht. © Nicolas Armer/dpa/Archiv
Schweinfurt

Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass dem Angeklagten schon beim Anblick des Mädchens klar gewesen sein musste, dass dieses noch keine 14 Jahre alt sein konnte. Zudem habe das Mädchen beim ersten Treffen auf Nachfrage des Angeklagten sein richtiges Alter genannt. Die Elfjährige war durch den Lebensgefährten ihrer Mutter an den Angeklagten vermittelt worden. Der Lebensgefährte hatte das Mädchen selbst mehrfach missbraucht.

Laut Anklage soll der Beschuldigte auf der Suche nach flüchtigen Sexualkontakten einen Zettel mit seiner Handynummer auf der Toilette eines Autobahnparkplatzes aufgehängt haben. Einige Zeit später erhielt er eine Nachricht von einem angeblich 14 Jahre alten Mädchen. Beide sollen Bilder über Whatsapp ausgetauscht haben, weshalb der Deutsche zudem wegen der Verbreitung pornografischer Schriften angeklagt ist.

Der Lebensgefährte der Mutter hatte das Mädchen Männern an Rast- und Autobahnparkplätzen in Unterfranken angeboten. Vergangene Woche war der heute 49-Jährige zu zehn Jahren Haft verurteilt worden (Az.: 12 Js 8837/20). Die Mutter soll von einigen Übergriffen auf ihr Kind durch ihren Lebensgefährten gewusst haben. Gegen die 39-Jährige startet voraussichtlich Ende Juni ein gesondertes Verfahren.

Die Jugendschutzkammer hatte gleich zu Beginn des Prozesses die Öffentlichkeit für die Aussage des Mannes ausgeschlossen - unter anderem zum Schutz der Privatsphäre des missbrauchten Mädchens sowie des Angeklagten. Weitere Details des Geständnisses wurden nicht mitgeteilt.

© dpa-infocom, dpa:210526-99-750263/2

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