Prozess um Wahlfälschung in Geiselhöring startet nun im März

Regensburg (dpa/lby) - Neuer Anlauf im Prozess um Wahlfälschung im niederbayerischen Geiselhöring: Die Hauptverhandlung gegen einen Spargelbauer soll am 15. März beginnen, teilte das Landgericht Regensburg am Donnerstag mit.
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"Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft" steht auf dem Schild am Justizgebäude. Foto: Armin Weigel/Archiv
dpa "Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft" steht auf dem Schild am Justizgebäude. Foto: Armin Weigel/Archiv

Regensburg (dpa/lby) - Neuer Anlauf im Prozess um Wahlfälschung im niederbayerischen Geiselhöring: Die Hauptverhandlung gegen einen Spargelbauer soll am 15. März beginnen, teilte das Landgericht Regensburg am Donnerstag mit. Der Vorsitzende Richter der 5. Strafkammer habe 14 Verhandlungstage bis zum 24. Mai angesetzt. Ob dann ein Urteil gesprochen werden kann, hänge vom Verfahrensverlauf ab. Elf Zeugen und ein Sachverständiger sollen gehört werden.

Der Spargelbauer und einige seiner Mitarbeiter sollen bei der Kommunalwahl im März 2014 Briefwahlstimmzettel von mehr als 400 Erntehelfern ausgefüllt oder diese bei der Stimmabgabe beeinflusst haben - der Großbauer bestreitet dies. Die Erntehelfer hätten als EU-Bürger an den Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, argumentiert er. Ziel des Hauptangeklagten war aus Sicht der Anklage, das Wahlergebnis seiner Frau und weiterer CSU-Kandidaten zu verbessern.

Das Verfahren war im Oktober ausgesetzt worden, weil die Verteidigung zu spät vor der Verhandlung Zugang zu Recherchemöglichkeiten erhalten hatte, mit denen eine große Menge von etwa 27 Gigabyte Beweis-Daten besser durchsucht werden kann. Die Kammer entschied damals, für ein faires Verfahren müsse die Verteidigung mehr Zeit bekommen.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sieben Menschen erhoben, darunter Mitarbeiter des Spargelbauers. Das Gericht ließ die Anklagen für fünf Betroffene zu. Gegen vier Mitangeklagte wurden die Verfahren mittlerweile gegen Geldauflagen eingestellt.

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