Prozess um verbotene Papierflieger: Urteil im Januar

Nürnberg (dpa) – In einem Prozess um verbotene Papierflieger hat das Nürnberger Amtsgericht das Urteil vertagt. Dazu solle Anfang Januar ein weiterer Zeuge gehört werden, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag.
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Ein Papierflieger im Flug beim Audi-Cup in der Allianz Arena in München. Foto: Tobias Hase/Archiv
dpa Ein Papierflieger im Flug beim Audi-Cup in der Allianz Arena in München. Foto: Tobias Hase/Archiv

Nürnberg (dpa) – In einem Prozess um verbotene Papierflieger hat das Nürnberger Amtsgericht das Urteil vertagt. Dazu solle Anfang Januar ein weiterer Zeuge gehört werden, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag. Einer 50-jährigen Hausfrau wirft die Staatsanwaltschaft vor, gegen das bayerische Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Obwohl es die Polizei verboten hatte, habe sie als Verantwortliche der Kundgebung das Werfen von Papierfliegern mit Botschaften wie "Stop Deportation" ("Stopp Abschiebung") zugelassen.

Der Verteidiger argumentierte, dass Papierflieger mit Botschaften nichts anderes als Flugblätter seien und damit legale Kundgebungsmittel. Die Staatsanwältin dagegen blieb bei ihrer Einschätzung, dass sich die Angeklagte strafbar gemacht habe, weil sie sich einer polizeilichen Weisung widersetzt habe.

Die Angeklagte hatte im Juli 2018 eine Kundgebung der Organisation "Women in Exile" und dem "8.März Bündnis Nürnberg" vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geleitet. Dabei warfen die Teilnehmerinnen etwa 100 Papierflieger über den Zaun des Behörde. Weil die Angeklagte sich weigerte, eine Geldstrafe von nach eigenen Angaben 500 Euro zu zahlen, landete der Fall vor Gericht.

Der Prozess fand unter großem Zuschauerandrang und gründlichen Einlasskontrollen statt. Vor dem Gericht verteilten Unterstützerinnen der Angeklagten Plätzchen in Fliegerform. Das Urteil soll am 3. Januar gesprochen werden.

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