Prozess um "V-Mann-Affäre": Das war's

Der letzte Akt in dem jahrelangen Fall der "V-Mann-Affäre" steht bevor. Worum es geht - und wer noch angeklagt ist.
von  Helmut Reister
In Bayern sind sechs LKA-Beamte wegen einer V-Mann-Affäre im Zusammenhang mit den Bandidos-Rockern angeklagt worden. Bald dürfte in dem Fall das letzte Kapitel aufgeschlagen werden.
In Bayern sind sechs LKA-Beamte wegen einer V-Mann-Affäre im Zusammenhang mit den Bandidos-Rockern angeklagt worden. Bald dürfte in dem Fall das letzte Kapitel aufgeschlagen werden. © Marius Becker/dpa

Ein Prozess im Kleinformat, zwei Verhandlungstage Anfang Oktober, dann ist die "V-Mann-Affäre", die das Landeskriminalamt so schwer in die Bredouille brachte, aller Wahrscheinlichkeit nach vorbei.

Der Fall, dessen Wurzeln mehr als zehn Jahre zurückreichen, ist wieder beim Nürnberger Landgericht gelandet, diesmal bei der 21. Strafkammer. Die Aufgabe für die Richter ist überschaubar, eine Art juristische Resteverwertung.

"V-Mann-Affäre": Von sechs Angeklagten ist nur noch einer übrig

Der Bundesgerichtshof (BGH), der sich zuletzt mit dem Fall beschäftigte, hat schon entscheidende Grenzen gezogen. Es geht nur noch um die Höhe einer ohnehin niedrigen Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Und sicher ist auch: Höher fällt sie auf keinen Fall aus.

Von den ursprünglichen sechs Beamten des Bayerischen Landeskriminalamts, die sich massiven Vorwürfen der Staatsanwaltschaft ausgesetzt sahen und auf der Anklagebank Platz nehmen mussten, ist nur noch Norbert K. übrig geblieben. Vier mitangeklagte Kollegen wurden im Prozess freigesprochen, das Verfahren gegen den fünften wurde auf BGH-Empfehlung jetzt wegen Geringfügigkeit eingestellt. Er hatte drei Monate Haft auf Bewährung kassiert.

Diebstahl, Strafvereitelung im Amt, versuchte schwere Freiheitsberaubung, Betrug: Vor Gericht erlebte die Anklage einen starken Schmelzwasser-Effekt. Wenige uneidliche Falschaussagen blieben als Straftatbestand übrig. Daran änderte auch der (vergebliche) Versuch der Staatsanwaltschaft nichts, beim BGH eine komplette Prozess-Neuauflage zu erreichen.

Die Falschaussagen, um die es auch beim anstehenden Prozess im Oktober geht, entstanden ebenfalls in einem Prozess. Ein V-Mann des LKA war mit Drogen erwischt worden und packte über Interna aus, als ihn die Behörde fallen ließ.

Norbert K., der damals falsche Aussagen vor Gericht machte, war beim LKA sein "V-Mann-Führer".

Angeklagter gibt Sitz in Gemeinderat freiwillig auf

Im zentralen Prozess gegen das LKA-Sextett hatten sich manche Vorgänge als verjährt herausgestellt, andere ließen sich nach Ansicht des Gerichts nicht mit der für ein Urteil notwendigen Sicherheit nachweisen.

Der unangenehme Nebeneffekt für das LKA waren die vielen kleinen Details aus K.s Privatleben, die durch die Aussage des V-Manns und die anschließenden Ermittlungen einer polizeilichen Sondergruppe zutage kamen. Vom LKA bezahlte Sex-Anzeigen zählten dabei eher zur Kategorie "Kleinigkeit".

Eine dieser "Kleinigkeiten", die im Zuge der Ermittlungen bekanntwurden, war die systematische Ausforschung seiner Heimatgemeinde in Unterfranken - mit Zugriff auf die polizeilichen Datenbanken und über Jahre hinweg. Seinen Vorstandsposten beim örtlichen Sportverein und seinen Sitz im Gemeinderat gab er kurz nach Bekanntwerden freiwillig auf.

Das aber spielte im zentralen Prozess keine Rolle. Die Staatsanwaltschaft hatte die illegale Abhöraktion vom restlichen Verfahren abgetrennt und mit einem Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro erledigt. Dieser Strafbefehl könnte jetzt für Norbert K. eine entscheidende Rolle spielen. Er wird im Disziplinarverfahren, in dem es um die berufliche Zukunft des LKA-Manns geht, genauso berücksichtigt wie die Strafe im anstehenden Prozess. Von der Gesamtrechnung hängt seine berufliche Zukunft ab.

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