Prozess um Unfall beim Seifenkistenrennen
München (dpa/lby) - Das Oberlandesgericht (OLG) München befasst sich heute mit einem Unfall bei einem Seifenkistenrennen. Ein Zuschauer hat den Veranstalter des Rennens in Thannhausen (Landkreis Günzburg) verklagt, weil eine damals sieben Jahre alte Teilnehmerin in der Rennklasse "Fantasie-Spaßrennen/Schnupperklasse/5-8 Jahre" in einer Kurve von der Strecke abkam und ihn anfuhr.
Der Kläger gibt an, der Veranstalter habe bei dem Rennen im Juni 2018 seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Das Landgericht hatte die Klage in vorheriger Instanz abgewiesen. Dass der Kläger zu Schaden kam, beruhe nicht auf einer Unachtsamkeit der Beklagten, vielmehr liege ein Unglück vor, in dem sich das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht habe, hieß es in dem Urteil. Dagegen legte der Zuschauer Rechtsmittel ein.
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