Prozess um Unfall bei Seifenkistenrennen
München (dpa/lby) - Nach einem Unfall bei einem Seifenkistenrennen muss die Stadt Thannhausen (Landkreis Günzburg) voraussichtlich nicht mit Konsequenzen rechnen. Das Oberlandesgericht (OLG) München erkannte am Donnerstag "keine groben Versäumnisse" am Sicherheitskonzept. "So eine Rennstrecke für Seifenkisten kann nicht wie eine Formel-1-Strecke abgesichert werden", hieß es vonseiten der Richter.
Ein Mann hatte die Stadt als Veranstalter des Seifenkistenrennens verklagt, weil eine damals sieben Jahre alte Teilnehmerin in einer Kurve von der Strecke abkam und ihn anfuhr. Laut dem Kläger hatte der Veranstalter für das Rennen im Juni 2018 keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen.
Das OLG sieht das nach der Beweisaufnahme womöglich anders. Gerade die Aussage eines Zeugen, der für die Streckenführung und die Sicherheit des Rennens zuständig war, deute auf eine "akribische Arbeitsweise" im Zusammenhang mit den Sicherheitsvorkehrungen hin. Der Mann hatte am Donnerstag beschrieben, wie er die Fahrzeuge überprüft, die Strecke ausgewählt und gesichert hatte. Dass es zu so einem Unfall kommen könnte, sei "absolut nicht vorhersehbar" gewesen, sagte er. Laut Gericht müsse man sich bei so einer Veranstaltung außerdem fragen, inwiefern "unzumutbare Anforderungen" an die Sicherheit gestellt werden können.
Vor der Beweisaufnahme hatte das OLG versucht, die beiden Parteien zu einem Vergleich zu bewegen. Es sei schwierig, den Unfallhergang zu ermitteln und nachzuweisen, wie es zu den Verletzungen kam. Weshalb der "Weg zur erfolgreichen Klage weit" sei, hieß es in Richtung des Klägers.
Trotz der geringen Erfolgsaussicht, hält dieser weiter an seiner Klage fest. Durch den Zusammenprall erlitt der Mann Verletzungen an der Schulter und einen Meniskusriss. Nach eigenen Angaben war er etwa ein Jahr krankgeschrieben und wurde dreimal operiert, weswegen er die Stadt Thannhausen als Veranstalter auf Schadenersatz verklagt. Das Landgericht hatte die Klage in vorheriger Instanz abgewiesen, dagegen legte der Kläger Berufung ein. Das endgültige Urteil soll am 16. Juli verkündet werden.
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