Prozess um Sturz im Linienbus
München/Ingolstadt (dpa/lby) - Bei einer Vollbremsung eines Linienbusses hat sich vor sieben Jahren ein Fahrgast in Ingolstadt verletzt - die Entscheidung darüber, wer dafür haftet, hat das Münchner Oberlandesgericht (OLG) am Freitag vertagt. Die Versicherung des Mannes hat den Busfahrer und die städtische Verkehrsgesellschaft verklagt. Sie werfen dem Fahrer vor, nicht angemessen reagiert zu haben, als dieser einen Fußgänger zwischen stehenden Autos auf der Gegenfahrbahn bemerkt hatte. Als der Passant die Fahrbahn des Busses betrat, reagierte der Fahrer mit einer Vollbremsung - und der Fahrgast wurde durch den Bus geschleudert. Die Gegenseite gibt an, der Fahrgast habe sich nicht richtig festgehalten.
Die Richter sahen beim mittlerweile pensionierten Fahrer zwar eine Pflichtverletzung, da er nicht vorzeitig den Fuß vom Gaspedal genommen hatte. Jedoch sei dies nicht ursächlich für die Verletzungen des Fahrgastes gewesen. Dieser hätte sich - auch während er seine Fahrkarte entwertete - festhalten müssen. Eine Entscheidung des Gerichts zur Frage, ob die Verkehrsgesellschaft aufgrund der Betriebsgefahr dennoch für den Unfall hafte, steht noch aus. Diese wird am 18. Oktober bekanntgegeben.
Das Landgericht Ingolstadt hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, dagegen legte die Versicherung als Klägerin Rechtsmittel ein.
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