Prozess um Sturz eines Bubs in eine Baugrube vor 14 Jahren

München (dpa/lby) – Vor dem Oberlandesgericht München beginnt heute der Berufungsprozess eines jungen Mannes gegen eine Baufirma. Der Kläger fordert von der Baufirma Schmerzensgeld, weil er vor 14 Jahren als Fünfjähriger in eine Baugrube in München gefallen war und durch seine schweren Kopfverletzungen bleibende Schäden erlitten hatte. Das Landgericht I hatte dem jungen Mann 2018 einen sechsstelligen Betrag und eine monatliche Schmerzensgeldrente zugesprochen. Die Beklagten legten gegen das Urteil aber Berufung ein.
Einem Gerichtssprecher zufolge sei der Kläger seit dem Unfall auf intensive Betreuung angewiesen. Konkret wirft er der Baufirma vor, die Baustelle nicht ausreichend abgesichert zu haben und somit für den Unfall im April 2006 verantwortlich zu sein.
Der Berufungsprozess findet nach Angaben des Gerichtssprechers nun unter ungewöhnlichen Umständen statt: Weil einer der Beklagten, der Eigentümer des Baugrundstücks, tot sei und die verantwortliche Baufirma insolvent, trete nun ein Insolvenzverwalter vor Gericht auf der Beklagtenseite auf. Ein Urteil sei noch nicht zu erwarten.