Prozess um Nazi-Tätowierung im Nacken

Der Thüringer Müllmann (40) zeigte das Symbol unverhüllt auf einer Mai-Demo in Nürnberg.
NÜRNBERG Mit hochgestelltem Kragen saß der Müllmann Heiko B. (40) gestern vor dem Nürnberger Landgericht. Kein Blick sollte auf seinen Nacken fallen. Denn das kommt ihn teuer: Der Thüringer hat dort ein Keltenkreuz bierdeckelgroß eintätowieren lassen. Wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen war der achtfache Vater angeklagt.
Denn das Zeichen – ein Kreuz mit zwei Balken in einem Ring – steht für die „Volkssozialistische Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit“, die 1986 wegen Verfassungsfeindlichkeit verboten wurde.
Bei einer Neonazi-Kundgebung am 1. Mai 2007 in Nürnberg zeigte NPD-Ordner Heiko B. das Tattoo unverhüllt. „Ich hatte ein Pflaster dabei, wollte es noch abkleben“, behauptete er. Ein Polizist zeigte ihn an. Im ersten Prozess am Amtsgericht wurde Heiko B. freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft ließ den BGH über den Fall entscheiden. Der entschied: Das öffentliche Tragen des Zeichens ist strafbar.
In der Berufung erhielt der Müllmann gestern zwei Monate Bewährungsstrafe plus 250 Euro Buße. cis