Prozess um Millionen-Teppich: Gericht lehnt Klage ab
Augsburg - Für seine drastische Fehleinschätzung bei der Bewertung eines kostbaren Perserteppichs muss ein Auktionator aus Augsburg nicht haften. Das Landgericht Augsburg lehnte am Freitag die Schadenersatzklage der einstigen Besitzerin ab. Der Inhaber eines Augsburger Auktionshauses habe bei der Begutachtung des Teppichs weder vorsätzlich noch fahrlässig seine Pflichten verletzt, hieß es zur Begründung.
Der Auktionator hatte den Teppich aus dem 17. Jahrhundert auf 900 Euro taxiert. Bei der Versteigerung im Oktober 2009 brachte er der damaligen Besitzerin immerhin 19.000 Euro. Nach dem Verkauf wechselte der Teppich Monate später erneut den Besitzer: Ein anonymer Bieter blätterte bei einer Auktion bei Christie's in London sage und schreibe 7,2 Millionen Euro dafür hin. Seither gilt das Prachtstück als teuerster Teppich der Welt.
Die einstige Besitzerin aus dem Raum Starnberg hatte zunächst auf 350.000 Euro geklagt. Das ist in etwa der Betrag, den die Christie's-Experten vor der Millionen-Auktion angesetzt hatten. In den Vergleichsverhandlungen verlangte die Teppich-Erbin zuletzt noch 100.000 Euro. Der Auktionator lehnte das ab. Die Summe würde ihn in den Ruin treiben, sagte er.
Der sogenannte Vasenteppich, in der persischen Provinz Kerman geknüpft, ist 3,39 mal 1,53 Meter groß. Darauf zu sehen sind schlichte Blatt- und Blumenmuster. Einst befand er sich im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939), die eine große Sammlung iranischer Kunst besaß.
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