Prozess um Messerattacke auf Spielplatz beginnt

Ein Sommerabend nimmt in Hersbruck ein blutiges Ende: Vor den Augen zahlreicher Menschen sticht ein Mann seine Frau und Tochter nieder. Jetzt kommt der Fall vor Gericht.
von  dpa
Der Angeklagte wollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Frau töten, weil er die Trennung aus übersteigertem Besitzdenken nicht habe akzeptieren wollen. (Symbolfoto)
Der Angeklagte wollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Frau töten, weil er die Trennung aus übersteigertem Besitzdenken nicht habe akzeptieren wollen. (Symbolfoto) © Daniel Karmann/dpa

Wegen der gefährlichen Messerstiche auf seine von ihm getrennt lebende Frau und seine Tochter auf einem Spielplatz in Mittelfranken steht ab Montag (28. April) ein Mann vor dem Landgericht in Nürnberg. Ihm werde Mordversuch aus niedrigen Beweggründen und gefährliche Körperverletzung in drei Fällen vorgeworfen, teilte eine Justizsprecherin mit. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, seine von ihm getrennt lebende Frau, seine 15-jährige Tochter und eine Zeugin im vergangenen Juli abends auf dem Spielplatz in Hersbruck mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Sein Motiv: Er habe die Trennung aus übersteigertem Besitzdenken nicht akzeptieren wollen, heißt es vom Gericht. 

Sohn und Passanten stoppen den Angreifer

Den Ermittlungen zufolge hatte der damals 40-jährige Syrer die Frau mehrmals in den Kopf und den Oberkörper gestochen. Sie überlebte nur dank einer Notoperation. Seiner 15-jährigen Tochter soll er außerdem in den Bauch gestochen und am Arm verletzt haben, als sie ihn von der Tat abhalten wollte. Auch sie musste notoperiert werden.

Eine Freundin der Mutter war nach Angaben der Staatsanwaltschaft ebenfalls eingeschritten und erlitt Schnittwunden. Erst als der zwölfjährige Sohn den Mann festhielt und zahlreiche Passanten dazukamen, stoppte dieser demzufolge den Angriff. Der Verdächtige floh damals zu Fuß. Die Polizei konnte ihn aber kurze Zeit später in der Innenstadt festnehmen.

Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Das Landgericht hat für den Prozess insgesamt zehn Termine bis Anfang Juni angesetzt.

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