Prozess um Kidnapping-Pläne: "Hatten nur so rumgesponnen"

Nürnberg - Im Prozess um das geplante Kidnapping einer Gefängnispsychologin hat ein Mithäftling des Angeklagten abgestritten, ernsthaft an eine Geiselnahme gedacht zu haben. Für ihn seien es nicht mehr als Gedankenspiele gewesen. "Wir haben einfach rumgesponnen, um uns die Zeit zu vertreiben", sagte der als Zeuge geladene Mithäftling am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Der Angeklagte ist wegen der Ermordung von zwei Prostituierten zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll in der Nürnberger Haftanstalt geplant haben, eine Gefängnispsychologin nach einem Beratungsgespräch in seine Gewalt zu bringen, um Haftverbesserungen zu erzwingen. Er muss sich deshalb nun wegen versuchten erpresserischen Menschenraubs verantworten. Zum Prozessauftakt hüllte er sich in Schweigen.
Sein Mithäftling sagte, es sei um die Frage gegangen, "wie man sich den Gefängnisalltag etwas angenehmer gestalten könnte". Eine in der gemeinsamen Zelle gefundene Forderungsliste, die man der Gefängnisleitung habe übergeben wollen, habe er - anders als sein Mithäftling - nie ernst genommen, sagte der Häftling. Als er gemerkt habe, dass sein drei Jahre älterer Zellengenosse das ganz anders sah, habe er ein schlechtes Gewissen bekommen. Er habe sich aber nicht getraut, den anderen mit seinen Bedenken zu konfrontieren.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der 23-Jährige im Juli 2018 vor, zusammen mit seinem Mithäftling eine Gefängnispsychologin in seine Gewalt zu bringen, um Haftvergünstigungen durchzusetzen. Der Häftling habe geplant, sich von der Psychologin im Anschluss an ein Gespräch in seine Zelle begleiten zu lassen. Dort habe er sich - so die Ermittler - zusammen mit ihr einsperren lassen wollen.
Die Tat sei daran gescheitert, dass ein Vollzugsbeamter die Psychologin in die Zelle begleitete. Die Pläne wurden bekannt, als sich der Mithäftling des 23-Jährigen später der Therapeutin anvertraute. Bei einer anschließenden Zellendurchsuchung stießen die Beamten auf eine schriftliche Forderungsliste. Darin verlangte der 23-Jährige unter anderem einen Spielecomputer mit Internetanschluss sowie eine Guthabenkarte für das Onlinespiel "World of Warcraft". Mit einem zur Verfügung gestellten Barguthaben wollte er sich außerdem regelmäßig Essen bei einem Lieferdienst bestellen können.