Prozess um Giftmord in Hof: Angeklagte will Gefahr von Glykol nicht gekannt haben
Hof - Es sollte ein gemütlicher Fernsehabend mit seiner Lebensgefährtin und deren Freundin werden. Sogar Cocktails werden serviert. Wenig später klagt der 64 Jahre alte Mann aus dem Landkreis Wunsiedel über Übelkeit und Schwindel. Er kommt ins Krankenhaus, zunächst vermuten die Ärzte einen Schlaganfall. Doch dann wird klar: Er ist vergiftet worden. Tage später stirbt er an einer Glykol-Vergiftung. Eine 39-Jährige soll das Gift im November 2017 in sein Getränk gemischt haben. Motiv war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft: Sie war in die Freundin des Opfers verliebt und wollte ihren Nebenbuhler aus dem Weg räumen. Deshalb steht die Frau nun seit Montag wegen Mordes vor dem Landgericht Hof.
Die Angeklagte aus dem Raum Regensburg bestreitet eine Mordabsicht. Als sie den Gerichtssaal betritt, verdeckt sie ihr Gesicht mit einer blauen Mappe. Ihre Anwälte führen sie zu ihrem Platz. Die Frau mit den kurzen roten Haaren und der Brille will selbst nicht viel sagen vor Gericht. Lediglich, dass sie als Hausfrau und Altenpflegerin gearbeitet hat. Ihr Anwalt verliest jedoch eine Erklärung, darin heißt es: Ein Mord sei nie geplant gewesen. Sie habe mit dem Gift den 64-Jährigen lediglich für einige Tage außer Gefecht setzen wollen, um mit seiner Partnerin in Ruhe über ihre eigenen Gefühle reden zu können. Ihre Hoffnung: Die Frau trennt sich von ihrem Partner und beginnt mit ihr eine Beziehung.
Mordabsicht? Angeklagte macht Intelligenzminderung geltend
"Mir wurde erst später bewusst, was ich angerichtet habe", heißt es in der Erklärung weiter. "Das hatte ich wirklich nicht gewollt." Eigentlich sei der Plan nur gewesen, dass der Mann Übelkeit und Erbrechen erleidet und für ein paar Tage ins Krankenhaus muss. Sie habe sich zwar im Internet ausführlich über Vergiftungen informiert, aber bei weitem nicht alles verstanden. Sie macht eine Intelligenzminderung geltend. Das Glykol bestellt sie im Internet, sie mischt es mit Fruchtsaft - "höchstens einen Schluck" habe sie verwendet. Dann lässt die Deutsche noch eine Entschuldigung an die Angehörigen und Freunde des Opfers verlesen. In dem Verfahren treten der 96 Jahre alte Vater des Toten und die beiden erwachsenen Töchter als Nebenkläger auf. Doch nur eine Tochter ist im Gerichtssaal dabei.
Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus: Aufgrund von Internetrecherchen habe die Angeklagte gewusst, dass der Mann nach dem Trinken von Glykol "unter lang andauernden Schmerzen und Qualen sterben wird", sagt Oberstaatsanwalt Armin Zuber.
Ein ermittelnder Polizist schildert noch, was Zeugen über die Gefühle der Angeklagten ausgesagt haben: Dass sie einen Adventskalender gebastelt hat für ihre Angebetete, dass sie inständig auf eine Beziehung zu der Frau gehofft hatte. "Sie hat sich in meinen Augen in eine mögliche Liebesbeziehung verrannt", sagt der Polizist. Ein Urteil will die Kammer an diesem Freitag verkünden.
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