Prozess um Erpressung und Menschenraub: Angeklagter schweigt

Ein Mann wird in seinem eigenen Haus überfallen. Unter Drohungen muss er einen Schuldschein unterschreiben. Wegen der Tat steht seit Freitag ein 32-Jähriger vor Gericht. Seine Anwälte bezweifeln die Vorwürfe gegen ihn.
von  dpa
Das Gerichtsgebäude für Amtsgericht, Landgericht I und II in München, OLG und Staatsanwaltschaft. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
Das Gerichtsgebäude für Amtsgericht, Landgericht I und II in München, OLG und Staatsanwaltschaft. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild © dpa

München (dpa/lby) - Im Prozess um die Entführung dreier Menschen hat der Angeklagte beim Auftakt am Freitag die Aussage verweigert. Der 32-Jährige steht vor dem Landgericht München II, weil er im Juli 2014 mit Komplizen drei Menschen in einem Wohnanwesen überfallen, verletzt und erpresst haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem erpresserischen Menschenraub und gefährliche Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll zusammen mit zwei weiteren Männern einem Mann vor seinem Haus in Kirchseeon (Landkreis Ebersberg) aufgelauert und schwer am Kopf verletzt haben. Anschließend hätten die mutmaßlichen Täter den Bewohner, dessen Lebensgefährtin und deren Bruder und anderem mit einem Messer bedroht. Damit erzwang der 32-Jährige laut Anklage, dass der Mann ihm einen Schuldschein über 12 000 Euro ausstellt und einen Verkaufsvertrag für sein Auto unterschreibt.

Im Laufe der Tat drohte der 32-Jährige demnach auch, die Lebensgefährtin zu entführen und zur Prostitution zu zwingen. Zudem wolle er das Haus anzünden. Seine zwei mutmaßlichen Komplizen waren wegen ihrer Beteiligung bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Verteidiger und Gericht erörterten die Möglichkeit, eine Absprache über die Strafhöhe zu treffen. Eine Entscheidung darüber fiel nicht. Die Anwälte des Angeklagten argumentierten, die Beweise gegen ihren Mandanten seien nicht belastbar genug. Zudem gebe es Widersprüche in den Vernehmungen der drei mutmaßlichen Opfer. Diese leben heute in Kanada und waren trotz Ladung zum Termin vor Gericht nicht erschienen. Das Verfahren soll in der übernächsten Woche fortgesetzt werden.

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