Prozess um Doppelmord: Angeklagter schweigt vor Gericht

Vergewaltigung, Mord, Störung der Totenruhe: Vor dem Landgericht München II hat ein Prozess um ein grauenhaftes Verbrechen begonnen. Ein Mann ist angeklagt, zwei Frauen gequält und getötet zu haben. Das mutmaßliche Motiv: Frauenhass.
von  dpa
Der Angeklagte im Prozess des Doppelmords von Petershausen wartet im Saal des Landgerichts auf den Prozessbeginn. Foto: Peter Kneffel
Der Angeklagte im Prozess des Doppelmords von Petershausen wartet im Saal des Landgerichts auf den Prozessbeginn. Foto: Peter Kneffel © dpa

München (dpa/lby) - Im Prozess um den Mord an zwei Frauen in Petershausen bei München schweigt der Angeklagte vor Gericht. Sein Mandant wolle sich nicht zu den Tatvorwürfen oder seinen persönlichen Verhältnissen äußern und verweise stattdessen auf seine Gespräche mit dem psychiatrischen Gutachter, teilte der Verteidiger dem Landgericht München II am Dienstag mit. Für die Aussage des Gutachters wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, weil es um die Sexualität des Angeklagten gehe. Damit sei seine Intimsphäre berührt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-Jährigen eine grauenhafte Tat vor. Er soll seine beiden Bekannten im Februar vergangenen Jahres unter dem Vorwand, mit ihnen Fasching feiern zu wollen, in seine Wohnung gelockt und sie dort dann betäubt, gequält, vergewaltigt und getötet haben. Eine der Frauen strangulierte er laut Anklage mit einem Baumwolltuch und Klebeband, die zweite mit bloßen Händen. Zuvor soll er sie mit Betäubungsmitteln in einem Nusslikör wehrlos gemacht haben.

Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft Frauenhass an. Der Deutsche soll ein schwieriges Verhältnis zu seiner dominanten Mutter gehabt haben und an schwersten Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sowie an alkoholbedingten Störungen leiden.

"Wegen seiner dominanten Mutter hat er ein gestörtes Verhältnis zu Frauen", sagte die Staatsanwältin. Er habe eine "ausgeprägte Wut auf Frauen" und "ausgeprägte Fantasien, Frauen Gewalt anzutun". An jenem Tag im Februar 2018 habe er den Plan gefasst, "seine langgehegten Fantasien" in die Tat umzusetzen. Es sei ihm auch darum gegangen, die Frauen zu erniedrigen. Was er mit seinen Opfern getan haben soll, ist kaum wiederzugeben. Er soll ihnen eigens dafür gekaufte Kleider angezogen haben, bevor er sich an ihnen verging - vor und nach ihrem Tod. Die Anklage lautet auf Mord, Vergewaltigung und Störung der Totenruhe.

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