Prozess um Dirigent Wang: Jetzt geht es um BH-Größe
WÜRZBURG - Skurriler Prozess: Das Verfahren gegen den Dirigenten Jin Wang gerät fast zu einer Farce. Prozessentscheidend könnte jetzt die BH-Größe des mutmaßlichen Opfers sein.
Der Prozess gegen den Dirigenten Jin Wang wird immer grotesker. Die Verteidigung hält inzwischen die BH-Größe des mutmaßlichen Opfers für prozessentscheidend. Deshalb soll nun eine Miedernäherin vor Gericht aussagen. Der Ton im Verfahren gegen den ehemaligen Würzburger Generalmusikdirektor Jin Wang wegen sexueller Nötigung einer Studentin wird schärfer. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete am sechsten Prozesstag die Arbeit des von der Verteidigung vorgeschlagenen psychiatrischen Gutachters als „Kaffeesatzleserei“.
Der Anwalt des angeklagten Musikers bezichtigte die 25 Jahre alte Studentin abermals der Lüge und forderte sie auf, ihre BH-Größe zu nennen. Er will mit Hilfe einer Miedernäherin beweisen, dass Jin Wang der Frau nicht – wie es in der Anklage steht – am 20. Mai 2007 den Büstenhalter gewaltsam hochgezogen haben kann. Das Landgericht Würzburg will das Verfahren am 3. Januar 2011 beenden.
Der ehemalige Dirigent am Mainfranken Theater steht seit dem 2. November vor Gericht. „Ich habe nie was Böses gemacht“, sagte er am Dienstag. Sollte er verurteilt werden, müsse er seinen Glauben an Gerechtigkeit und Demokratie infrage stellen. Der Verhandlung folgte der 50-Jährige teils unkonzentriert, studierte sogar seine Noten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem verheirateten Familienvater vor, die Studentin in einem Treppenhaus in Würzburg sexuell belästigt zu haben. Jin Wang soll ihr gewaltsam T-Shirt, BH und Rock hochgeschoben und sie unsittlich berührt haben.
Der Kammervorsitzende Claus Barthel machte auch diesmal den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Entschuldigung und die Zahlung von 5000 Euro als Täter-Opfer-Ausgleich zu beenden. Dies wies der Dirigent zurück.
Sein Verteidiger versuchte unterdessen, die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers zu erschüttern. So warf er der Studentin vor, zuerst eine falsche BH-Größe angegeben zu haben. Obwohl der Anwalt der Frau dem Verteidiger die richtige BH-Größe sagte, verlangte dieser eine weitere Anhörung der 25-Jährigen. Sie wurde schließlich dazu unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt.
Am Dienstag sagte auch der von der Verteidigung vorgeschlagene Psychiater aus. Ohne je mit dem mutmaßlichen Opfer gesprochen zu haben, bescheinigte er der Frau eine neurotische Verhaltensstörung. Sie verzerre teilweise die Wahrheit, allerdings unbewusst, sagte der 78 Jahre alte Sachverständige. Die Frau sei „nicht ganz glaubhaft“. Dem Oberstaatsanwalt platzte daraufhin der Kragen, weil sich der Psychiater bei seiner Ausführung unter anderem auf Fachliteratur aus den Jahren 1905 und 1922 stützte.
Am 3. Januar 2011 sollen nach der Aussage der Miedernäherin die Plädoyers gehalten werden. Das Gericht will an diesem Tag möglichst auch sein Urteil verkünden.
Angelika Röpcke, dpa
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