Prozess nach einer tödlichen Aussprache
Nach angeblichen Drohungen: Chef einer Security-Firma wurde niedergeschossen
Memmingen Drei Mitglieder der Rockergruppierung „Rock Machine“ müssen sich seit Montag vor dem Landgericht Memmingen wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten. Zum Prozessauftakt stellte der Verteidiger des mutmaßlichen Todesschützen einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin. Noch bevor die Mordanklage verlesen werden konnte, folgte deswegen eine mehrstündige Unterbrechung.
Die Männer sollen für den Tod eines 31-Jährigen verantwortlich sein. Eduard W., Chef einer Security-Firma, und sein zehn Jahre älterer Begleiter waren im Dezember 2012 in einem Industriegebiet in Neu-Ulm auf offener Straße niedergeschossen worden.
Während das zweite Opfer einen Lungendurchschuss überlebte, erlag der 31-Jährige seinen schweren Verletzungen. Den Schüssen soll eine vereinbarte Aussprache zwischen den Kontrahenten vorausgegangen sein. Bei dem Treffen sollte es um anonyme Drohungen gehen, die von den Rockern abgesetzt worden sein sollen.
Die Angeklagten sind Mitglieder der Rockergruppierung „Rock Maschine“. Einer von ihnen, der 27-jährige Blerim B., ihr Präsident. Gemeinsam mit seinem Bruder Bestrim B., 21, und seinem Bekannten, Asmon G., 21, traf er sich in der Tatnacht mit den Männern, die teilweise Kontakte zur Rotlichtszene unterhielten.
Der Verteidiger wirft der Richterin vor, den für seinen Mandanten beantragten zweiten Pflichtverteidiger erst zwei Wochen vor Prozessauftakt bestellt zu haben. In dieser kurzen Zeit sei es diesem aber nicht möglich gewesen, sich in die umfangreichen Akten einzulesen.
Der Mord-Prozess ist auf zwölf Tage angesetzt. Etwa 100 Zeugen sollen gehört werden.
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