Prozess: Muss Heilpraktikerin Schmerzensgeld zahlen?
München (dpa/lby) - Das Oberlandesgericht (OLG) München befasst sich heute mit einer Schmerzensgeldklage gegen eine Heilpraktikerin. Kläger ist ein fünf Jahre alter Junge, dessen Mutter an Krebs starb. Sie soll auf eine schulmedizinische Behandlung verzichtet haben, weil die Heilpraktikerin ihr dazu geraten habe. Der Vater des Jungen fordert für das Kind insgesamt 170 000 Euro. Die Heilpraktikerin gibt an, es sei die freie Entscheidung der Mutter gewesen, auf die schulmedizinische Behandlung zu verzichten. Das Landgericht Passau hatte die Klage abgewiesen, dagegen legte der Kläger Berufung ein.
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