Prozess in Ulm: Mann aus Blutrache mit Hammer erschlagen
Ein junger Mann wird mit neun Hammerschlägen getötet. Damit sei ein Racheschwur erfüllt worden, meint die Staatsanwaltschaft. Doch der Angeklagte will gar nicht dabei gewesen sein. Er präsentiert stattdessen eine überraschende Version des Geschehens.
Ulm - Ein wegen Mordes nach dem Racheprinzip "Blut für Blut" angeklagter Mann hat zu Prozessauftakt die Vorwürfe zurückgewiesen. Der 46-Jährige beteuerte stattdessen am Montag, bei der Tötung eines 19-Jährigen gar nicht dabei gewesen zu sein. Der Deutsch-Albaner muss sich vor dem Landgericht Ulm verantworten - er soll den albanischen Landsmann aus Blutrache mit einem Hammer erschlagen haben.
Oberstaatsanwalt Christof Lehr sagte vor Gericht, der Angeklagte habe den jungen Mann mit Hilfe eines bislang noch flüchtigen Mittäters im Mai 2017 "heimtückisch und aus niederen Beweggründen" getötet. Der Angeklagte wies den Mordvorwurf zurück. Er räumte aber in einer von seinem Anwalt vorgetragenen Erklärung ein, dem flüchtigen Mann bei der Vorbereitung einer Straftat behilflich gewesen sein.
Laut Staatsanwalt wurde das Opfer an einen Anglersee beim Donaustädtchen Erbach gelockt. Dort sei ihm eine Plastiktüte über den Kopf gezogen worden, ehe es «mit neun Schlägen mit einem Hammer auf den Kopf» getötet worden sei. Anschließend sei der Tote in eine Plane gewickelt, mit einem Betonteil verbunden und im See versenkt worden. Die Leiche trieb dennoch nach einiger Zeit wieder an die Wasseroberfläche, wo Zeugen sie entdeckten.
Vergeltung nach überliefertem albanischem Rechtskodex?
Der Angeklagte, der zuletzt in Göppingen wohnte, erklärte über seine Anwälte, er sei vom flüchtigen mutmaßlichen Mittäter eingeschüchtert worden. Dieser ebenfalls als Albanien stammende «Don» sei gefährlich, und er habe nicht den Mut gehabt, sich ihm zu widersetzen.
In Baumärkten will der Angeklagte für den als Don bezeichneten angeblichen Haupttäter unter anderem eine Plane, Gewebeband, Draht und einen Betonsturz besorgt haben, ohne zu wissen, dass damit eine Leiche verpackt werden sollte. Den als Tatwaffe verwendeten Hammer habe er nicht beschafft. Er sei zunächst davon ausgegangen, dass es um ein Drogengeschäft gehe. Erst viel später will er erkannt haben, dass ein Menschen getötet werden sollte. "Ich habe noch versucht, den Don im letzten Moment von dem Vorhaben abzuhalten", heißt es in der schriftlichen Erklärung des Angeklagten. "Dies ist mir aber nicht gelungen."
Die Staatsanwaltschaft spricht hingegen von einem gemeinschaftlich verübten Mord. Dabei habe es sich um die Fortführung einer Blutrache gehandelt. Sie soll ihren Ursprung in einem im Jahr 2000 in Albanien begangenen Mord haben, für den die betroffene Familie Vergeltung nach den Regeln des überlieferten albanischen Rechtskodex "Kanun" suchte.
Das 19-jährige Opfer, das zuletzt in Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) wohnte, war laut Staatsanwaltschaft ein Neffe des damaligen Täters. Für den Prozess sind zunächst acht Verhandlungstage angesetzt worden. Das Gericht hat zudem 25 weitere Tage reserviert. Mit einem Urteil wäre dann erst im Januar 2019 zu rechnen.
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