Prozess gegen Jennifer W. könnte wegen der Anwälte platzen

München (dpa/lby) - Der Terrorprozess um ein verdurstetes jesidisches Sklavenmädchen im Irak könnte platzen. Die Anwälte der angeklagten mutmaßlichen IS-Terroristin Jennifer W.
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Gerichtsgebäude in München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
dpa Gerichtsgebäude in München. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Der Terrorprozess um ein verdurstetes jesidisches Sklavenmädchen im Irak könnte platzen. Die Anwälte der angeklagten mutmaßlichen IS-Terroristin Jennifer W. haben am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München ihre Entpflichtung beantragt. Hintergrund ist nach Angaben von Rechtsanwalt Ali Aydin ein Ermittlungsverfahren gegen ihn selbst und seine Kollegin Seda Basay-Yildiz. Ihnen werde vorgeworfen, im Rahmen des Prozesses aus einem nicht-öffentlichen Verfahren an einem anderen Gericht zitiert zu haben. "Mir wurde heute die Vorladung zugestellt", sagte Aydin der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. "Wir haben jetzt quasi Beschuldigtenstatus."

"Dieses Verfahren wurde gegen uns eingeleitet, weil wir einen Beweisantrag zur Entlastung unserer Mandantin gestellt hatten", sagte Basay-Yildiz. Wegen des laufenden Verfahrens gegen sie selbst, müssten sie nun eigentlich schweigen und könnten keine weiteren Beweisanträge mehr zugunsten ihrer Mandantin stellen. Die Verteidiger sehen in dem Ermittlungsverfahren gegen sie den "Versuch, uns mundtot zu machen".

Das OLG wird nach Angaben Aydins frühestens am Freitag kommender Woche über den Entpflichtungs-Antrag entscheiden. Dass Verteidiger in einem laufenden Verfahren entpflichtet werden, kommt sehr selten vor. Es hätte zur Folge, dass der Prozess platzt und neu aufgerollt werden muss.

Jennifer W. aus Lohne in Niedersachsen ist wegen Mordes an einem fünfjährigen, jesidischen Sklavenmädchen angeklagt. Sie soll sich im Irak der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und tatenlos dabei zugesehen haben, wie das Kind verdurstete.

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