Prozess gegen Bundespolizisten wegen "Heil Hitler"-Rufen

Es war eine belebte Diskussion, zu fortgeschrittener Stunde in einem Lokal in der Rosenheimer Innenstadt. Es soll auch um Flüchtlinge gegangen sein - das hat nun für zwei Bundespolizisten ein juristisches Nachspiel.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

Rosenheim (dpa/lby) - Weil sie "Heil Hitler" und ausländerfeindliche Parolen gegrölt haben sollen, müssen sich seit Anfang Juni zwei Bundespolizisten vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Die Staatsanwaltschaft Traunstein legt den Beamten das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last. Am Freitagvormittag wird der Prozess fortgesetzt. Zunächst soll ein weiterer Zeuge gehört werden. Später wird das Urteil erwartet.

Der Beamte aus Rosenheim und der Beamte aus Norddeutschland sollen gemeinsam Ende August 2018 den Stammtisch in einer Gaststätte besucht und getrunken haben. Es soll eine feucht-fröhliche Runde gewesen sein. Zu vorgerückter Stunde, gegen 23.00 Uhr, sollen sie sich in der lebhaften Diskussion abfällig über Flüchtlinge aus Afrika geäußert haben. Laut Staatsanwaltschaft fielen Aussagen wie "Scheiß Bimbos" und "Scheiß Neger". Einer der beiden soll auch den Hitlergruß gezeigt haben. Die Beamten haben die Vorwürfe bestritten. Beide hatten einen Strafbefehl erhalten, diesen aber nicht akzeptiert. Deshalb kam es zum Prozess.

Vor Gericht gaben sich beide bisher schweigsam. Die Ermittlungen hatte ein anderer Gast initiiert, der heimlich mit seinem Handy die Unterhaltung mitschnitt. Er war es auch, der die Polizei rief.

Die Aufnahme spielt nun eine wichtige Rolle - und ist, so argwöhnten Beobachter, vielleicht auch ein Grund für die Schweigsamkeit der Beamten. Immerhin sind, wenngleich nicht sehr deutlich, Stimmen zu hören und vielleicht auch zu erkennen. Die Verteidigung hatte beantragt, dass der Mitschnitt nicht vor Gericht angehört werden darf, da er heimlich angefertigt worden sei. Das Gericht argumentierte hingegen, die Gaststätte und der Stammtisch seien öffentlich - und deshalb der Mitschnitt legitim.

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