Prozess gegen Afrikanerin um Sozialbetrug von 145 000 Euro

Eine Frau aus Afrika soll sich elf Jahre jünger gemacht haben, um als minderjähriger Flüchtling bessere Sozialleistungen zu bekommen. Nun steht sie erneut vor Gericht, denn ein erster Prozess ist vor eineinhalb Jahren geplatzt.
dpa |
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Eine Justitia-Figur vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild
dpa Eine Justitia-Figur vor Aktenbergen. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild

Augsburg (dpa/lby) - Wegen Sozialbetrugs mit einem Schaden von rund 145 000 Euro muss sich am Mittwoch eine Frau aus Äthiopien vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Die heute 33 Jahre alte Frau soll sich als unbegleiteter jugendlicher Flüchtling ausgegeben haben und so mehr als zwei Jahre lang Leistungen erhalten haben, die nur minderjährigen Flüchtlingen zustehen.

Bereits im Mai 2018 stand die Frau deswegen vor Gericht. Sie war damals im siebten Monat schwanger und brach vor dem Gerichtssaal kurz weinend zusammen. Richter Dominik Wagner setzte deswegen das Verfahren zunächst aus, weil es der schwangeren Frau nicht zumutbar sei. Zuvor hatte der Richter noch erfolglos versucht, sich mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf ein Strafmaß zu verständigen. Dabei stand damals eine Bewährungsstrafe im Raum.

Laut Anklage war die Frau im Jahr 2012 mit einem Visum nach Deutschland eingereist. Dann soll sie sich elf Jahre jünger gemacht haben und sich mit falschen Personalien als unbegleitete Jugendliche auf der Flucht ausgegeben haben. Sie wurde daher von der Stadt München in Nördlingen in Nordschwaben in einem Kinderheim untergebracht, später war der Landkreis Donau-Ries für die vermeintliche Jugendliche zuständig.

Durch die Unterbringung der angeblich 15-Jährigen in einer Jugendwohngruppe und die spätere sogenannte Volljährigenhilfe für junge Erwachsene entstanden den Kommunen hohe Kosten. Tatsächlich hätte die Frau laut Staatsanwaltschaft in dieser Zeit nur Anspruch auf wesentlich geringere Sozialleistungen für Erwachsene gehabt.

Seit Jahren wird in Deutschland über Alterstests bei sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen diskutiert. Nach Angaben der Kommunen gibt es immer wieder Fälle, in denen sich Asylbewerber jünger machen. Etliche Behörden veranlassen in solchen Fällen dann Überprüfungen.

Rechtsmediziner der Uniklinik Münster hatten für eine Studie knapp 600 solche Altersgutachten ausgewertet. Die Wissenschaftler hatten dabei herausgefunden, dass etwa 40 Prozent der Flüchtlinge, die sich bei ihrer Einreise als Minderjährige ausgegeben und bei den die Behörden Zweifel beim Alter gehabt haben, 18 Jahre oder älter waren.

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