Prozess: Burger-King-Wirte gegen Rabattaktionen

Ein Hauskrach bei Burger King in Deutschland beschäftigt am Donnerstag (10.00 Uhr) das Münchner Oberlandesgericht - möglicherweise mit Folgen für die Geschäftspolitik der US-Schnellrestaurantkette. Zwei Berliner Gastronomen und Betreiber von Burger-King-Filialen rebellieren gegen die regelmäßigen Rabattaktionen der Muttergesellschaft Burger King Europe, mit denen das Management Gäste anlocken und die Umsätze steigern will.
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Ein Modell der Justitia steht neben einem Richterhammer und einem Aktenstapel auf einem Tisch. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild
dpa Ein Modell der Justitia steht neben einem Richterhammer und einem Aktenstapel auf einem Tisch. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild

München - Ein Hauskrach bei Burger King in Deutschland beschäftigt am Donnerstag (10.00 Uhr) das Münchner Oberlandesgericht - möglicherweise mit Folgen für die Geschäftspolitik der US-Schnellrestaurantkette. Zwei Berliner Gastronomen und Betreiber von Burger-King-Filialen rebellieren gegen die regelmäßigen Rabattaktionen der Muttergesellschaft Burger King Europe, mit denen das Management Gäste anlocken und die Umsätze steigern will.

Burger King bietet ausgewählte Burger und sonstige Speisen regelmäßig billiger an, die Werbekampagnen dafür werden durch Gebühren bezahlt, die die Muttergesellschaft von den Betreibern der Restaurants verlangt. Die Berliner Wirte argumentieren, dass sie mit den Rabattaktionen "King des Monats" und "Probierwochen" Verlust machten. Deshalb verlangen sie Schadenersatz. In der ersten Instanz vor dem Münchner Landgericht bekamen die Gastronomen weitgehend Recht. Nun muss sich das Oberlandesgericht in der zweiten Instanz damit beschäftigen.

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