Prozess: Bewährungsstrafe für afghanischen Offizier
München (dpa/lby) - Im Prozess um mögliche Kriegsverbrechen hat das Oberlandesgericht (OLG) München einen ehemaligen afghanischen Offizier zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Richter sprachen den jungen Mann am Freitag unter anderem schuldig wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung sowie wegen Verstößen gegen das Völkerrecht. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Mann dagegen Folter vorgeworfen und fünf Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorsitzende Richter kritisierte in seiner Urteilsbegründung die Ankläger und nannte Teile der Vorwürfe immer wieder "Vermutung" und "Spekulation". Der Offizier hatte dem Gericht zufolge bei einem Verhör vor sechs Jahren unter anderem den Kopf eines festgenommenen Taliban-Kämpfers gegen eine Holzwand geschlagen, was auf Videos festgehalten wurde. Das "hat richtig gescheppert", sagte der Richter. Beweise, dass der damals 21-Jährige die drei Festgenommenen gefoltert haben soll, sah das OLG anders als die Bundesanwaltschaft aber nicht.
Einen Verstoß gegen das Völkerrecht sahen die Richter darin, dass der Mann im Jahr 2014 die Leiche eines gegnerischen Taliban-Kommandeurs, auf den die USA ein Kopfgeld ausgesetzt haben sollen, an einem Strick aufgehängt hatte.
Ermittler hatten den ehemaligen Offizier im Oktober im oberbayerischen Landkreis Ebersberg festgenommen. Der Angeklagte verließ den Gerichtssaal nach dem Urteil als freier Mann, seine Untersuchungshaft wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre. Er muss außerdem 120 Stunden für einen sozialen Verein in der Nähe von München arbeiten.
Die Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus, weil unter anderem "der Angeklagte erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um sich in Deutschland zu integrieren." Außerdem habe er sich mit seinem Asylantrag de facto selbst angezeigt, sagte der Richter. Der junge Mann habe damals angegeben, wegen seiner Taten nicht mehr nach Afghanistan zurückkehren zu können. So seien die Ermittlungen erst ins Laufen gekommen.