Proteste gegen Porno-Pranger im Internet

Regensburger Anwälte wollen ab Samstag die Namen von Internet-Nutzern ins Netz stellen, die illegal Pornoseiten heruntergeladen haben. Medienrechtler meinen: Das ist Nötigung
von  AZ Lokalredaktion
Nötigung? Regensburger Anwälte wollen Internet-Porno-Nutzer an den Pranger stellen.
Nötigung? Regensburger Anwälte wollen Internet-Porno-Nutzer an den Pranger stellen. © imago

Regensburger Anwälte wollen ab Samstag die Namen von Internet-Nutzern ins Netz stellen, die illegal Pornoseiten heruntergeladen haben. Medienrechtler meinen: Das ist Nötigung

REGENSBURG Mit einem regelrechten Porno-Pranger wollen Regensburger Rechtsanwälte ab Samstag illegale Internetnutzer zur Schau stellen. Wer Pornos im Internet illegal heruntergeladen und verbreitet hat, den wollen sie namentlich im Internet nennen.
Die auf Urheberrechtsverletzungen spezialisierte Anwaltskanzlei will ab dem 1. September eine sogenannte Gegnerliste von abgemahnten Nutzern ins Internet stellen. Der Anwaltsverein lehnt eine derartige Veröffentlichung ab.

Zu den Mandanten der Kanzlei U + C Rechtsanwälte zählen nach eigenen Angaben Anbieter aus der Erotikbranche, die ihre Rechte verletzt sehen. Berichte, wonach bis zu 150000 Namen veröffentlicht werden sollen, wollte die Kanzlei nicht bestätigen.
Allerdings müssten nur solche Internetnutzer damit rechnen, dass ihr Name veröffentlicht wird, bei denen das Filesharing „ein gewerbliches Ausmaß erreicht” habe, so die Anwaltskanzlei in einer Stellungnahme. Bei ihrem Porno-Pranger beruft sich die Kanzlei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2007.

Für den Deutschen Anwaltverein ist der Plan eine „Grenzüberschreitung”. Unter rechtlichen Gesichtspunkten sei das Ganze „äußerst zweifelhaft”, sagte Julian Höppner. Es liege nahe, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gegner in dem Fall überwiege. Genauso zweifelhaft sei, ob das Publizieren der Namen datenschutzrechtlich und auch berufsrechtlich zulässig sei.
Für den Leipziger Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart ist die Veröffentlichung der Namen „ehrverletzend”: „Wenn außerdem noch erkennbar ist, dass Pornoseiten besucht worden sind.” Das könnte auch Nötigung sein.

Um sich gegen eine Veröffentlichung ihres Namens zu verwehren, „müssten die Betroffenen wohl anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken”, sagte Degenhart.

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