Protest gegen Rassismus: Gericht will Zeugen hören

Im Berufungsprozess um die Kündigung eines sächsischen Leiharbeiters, der sich bei BMW gegen angebliche rassistische Äußerungen gewehrt hat, werden die Karten neu gemischt. Das bayerische Landesarbeitsgericht hat in der ersten mündlichen Verhandlung am Dienstag in München angekündigt, dass es Zeugen vernehmen wolle, um die Abläufe im Vorfeld der Kündigung zu klären.
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Auf einem Tisch liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
dpa Auf einem Tisch liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

München - Im Berufungsprozess um die Kündigung eines sächsischen Leiharbeiters, der sich bei BMW gegen angebliche rassistische Äußerungen gewehrt hat, werden die Karten neu gemischt. Das bayerische Landesarbeitsgericht hat in der ersten mündlichen Verhandlung am Dienstag in München angekündigt, dass es Zeugen vernehmen wolle, um die Abläufe im Vorfeld der Kündigung zu klären. In erster Instanz habe die Leiharbeitsfirma Brunel nicht bestritten, dass rassistische Äußerungen gefallen seien, erklärte der Vorsitzende Richter, Wolfgang Karrasch. Nach einem Anwaltswechsel bestreite Brunel diese nun aber.

Damit ist der Prozess weitgehend auf Null gesetzt, nachdem die erste Instanz die Kündigung noch für unwirksam erklärt hatte. Die Darstellungen der beiden Parteien sind nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters ungewöhnlich konträr: "Die eine Seite sagt schwarz, die andere weiß."

Den Vorschlag, sich gütlich zu einigen, lehnte der Leiharbeiter ab. "Es geht um Alltagsrassismus. Als Kind der DDR sehe ich mir das nicht mit an", betonte er. Er werde sich nicht mit Geld aus der Sache herauskaufen lassen. "Ich möchte ein Zeichen setzen, dass man nicht wegschauen soll", sagte er nach der Verhandlung. "Denn wer wegschaut, stimmt zu."

Sollte die Zeugenvernehmung bestätigen, dass die rassistischen Aussagen fielen und dem Leiharbeiter kurz nach seinem Protest dagegen gekündigt wurde, dürfte er gute Chancen haben. "Wenn es so war, wie der Kläger es schildert, kann man sich mit gutem Gewissen wehren", sagte Karrasch zu Verhandlungsbeginn. Wenn die Kündigung darauf beruhe, spreche vieles dafür, dass sie unwirksam sei.

Der Rechtsbeistand des Leiharbeiters, Jens Runge-Yu, zeigte sich zuversichtlich, dass die Entscheidung der ersten Instanz bestehen bleibe, wenn die Zeugen wahrheitsgemäß aussagten. Allerdings merkte er auch an: "Zeugen, die Angst um einen Arbeitsplatz haben, sind möglicherweise nicht unbefangen, ob sie frei von der Leber weg, den Sachverhalt schildern."

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