Prostituiertenmord: Beschuldigter im Gefängnis gestorben

Augsburg (dpa/lby) - Im Fall eines fast 27 Jahre zurückliegenden Mords an einer Prostituierten in Augsburg wird es kein rechtskräftiges Urteil geben. Der Beschuldigte sei vor dem Ergebnis der Revision am Bundesgerichtshof am 20.
von  dpa
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild © dpa

Augsburg (dpa/lby) - Im Fall eines fast 27 Jahre zurückliegenden Mords an einer Prostituierte in Augsburg wird es kein rechtskräftiges Urteil geben. Der Beschuldigte sei vor dem Ergebnis der Revision am Bundesgerichtshof am 20. März im Gefängnis gestorben, sagte Verteidiger Klaus Rödl. Fremdeinwirkung oder Suizid seien ausgeschlossen. Mit dem Tod des Angeklagten ist das Verfahren nach Angaben des Bundesgerichtshofs einzustellen. Zunächst hatte die "Augsburger Allgemeine" darüber berichtet.

Der damals 50 Jahre alte Deutsche war vom Landgericht Augsburg im April 2019 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Vorausgegangen war dem Urteil ein reiner Indizienprozess zu der Gewalttat im September 1993, der Angeklagte hatte während des gesamten Verlaufs geschwiegen. Der Urteilsspruch beruhte vor allem auf DNA-Spuren des Mannes an Kleidungsstücken der Prostituierte.

Verteidiger Rödl hatte für seinen Mandanten einen Freispruch gefordert, unter anderem weil DNA-Spuren eines weiteren Unbekannten am Körper der Getöteten gefunden worden seien. Die Indizienlage habe für eine Verurteilung nicht ausgereicht. "Er hat mir immer gesagt, dass er es nicht war", so Rödl. "Aber das wird nicht mehr geklärt werden."

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