Prostituiertenmord: Beschuldigter im Gefängnis gestorben

Augsburg (dpa/lby) - Im Fall eines fast 27 Jahre zurückliegenden Mords an einer Prostituierten in Augsburg wird es kein rechtskräftiges Urteil geben. Der Beschuldigte sei vor dem Ergebnis der Revision am Bundesgerichtshof am 20.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
dpa Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Augsburg (dpa/lby) - Im Fall eines fast 27 Jahre zurückliegenden Mords an einer Prostituierte in Augsburg wird es kein rechtskräftiges Urteil geben. Der Beschuldigte sei vor dem Ergebnis der Revision am Bundesgerichtshof am 20. März im Gefängnis gestorben, sagte Verteidiger Klaus Rödl. Fremdeinwirkung oder Suizid seien ausgeschlossen. Mit dem Tod des Angeklagten ist das Verfahren nach Angaben des Bundesgerichtshofs einzustellen. Zunächst hatte die "Augsburger Allgemeine" darüber berichtet.

Der damals 50 Jahre alte Deutsche war vom Landgericht Augsburg im April 2019 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Vorausgegangen war dem Urteil ein reiner Indizienprozess zu der Gewalttat im September 1993, der Angeklagte hatte während des gesamten Verlaufs geschwiegen. Der Urteilsspruch beruhte vor allem auf DNA-Spuren des Mannes an Kleidungsstücken der Prostituierte.

Verteidiger Rödl hatte für seinen Mandanten einen Freispruch gefordert, unter anderem weil DNA-Spuren eines weiteren Unbekannten am Körper der Getöteten gefunden worden seien. Die Indizienlage habe für eine Verurteilung nicht ausgereicht. "Er hat mir immer gesagt, dass er es nicht war", so Rödl. "Aber das wird nicht mehr geklärt werden."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.