Prostituierte erwürgt: Angeklagter gibt Tat zu

Der gewaltsame Tod einer Prostituierten hat im vergangenen Jahr in Regensburg für Aufsehen gesorgt. Nun steht der Verdächtige vor Gericht. Der junge Mann aus Mali sagt, er habe die Frau bestehlen wollen, um seine Familie in Italien zu unterstützen.
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Der wegen Mordes sowie Raub mit Todesfolge Angeklagte sitzt im Gerichtssaal des Landgerichts Regensburg.
dpa Der wegen Mordes sowie Raub mit Todesfolge Angeklagte sitzt im Gerichtssaal des Landgerichts Regensburg.

Regensburg (dpa) - Ein Dreivierteljahr nach der Tötung einer Prostituierte in Regensburg hat der Angeklagte zum Prozessauftakt am Freitag vor dem Landgericht die Tat gestanden. Der junge Mann teilte über seinen Anwalt mit, die Frau niedergeschlagen zu haben, um sie zu bestehlen. Ihren Tod habe er nicht gewollt. Weil die Frau aber schrie, habe er sie gewürgt. Der Mann sei nach dem Übergriff davon ausgegangen, die Frau sei lediglich bewusstlos, sagte der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord sowie Raub mit Todesfolge vor. Er soll sein 33-jähriges Opfer Ende August aus Habgier erwürgt haben.

Der heute 22-Jährige war fünf Tage nach der Tat festgenommen worden. Die Ermittler entdeckten bei ihm ein Handy, das er der Prostituierte gestohlen haben soll. Er gab die Tat damals zu und kam in Untersuchungshaft.

Mord an Prostituierter aus Habgier

Bei dem Mann handelt es sich um einen Asylbewerber aus Mali. Über seinen Anwalt sagte er aus, dass er aus Geldnot gehandelt habe. Ein Bekannter aus der Flüchtlingsunterkunft habe ihm den Tipp gegeben, eine Prostituierte niederzuschlagen und zu bestehlen. Darüber habe er fünf Tage nachgedacht und sei schließlich zu der 33-Jährigen gegangen.

Er habe die Frau für Sex bezahlt und - weil er sie sympathisch fand - dann doch nicht überfallen wollen. Das habe er sich angesichts seiner finanziellen Lage wieder anders überlegt und die Frau doch niedergeschlagen. Jedoch sei sie dadurch nicht bewusstlos geworden, sondern habe geschrien. Daraufhin drückte er ihr erst ein Kissen auf das Gesicht und dann den Hals zu. Als er die Wohnung verließ, habe er geglaubt, die Frau sei lediglich weggetreten, nicht aber tot. Von ihrem Tod habe er erst später durch die Vernehmung bei der Polizei erfahren, gab er an.

Er habe das Geld für sich und seine in Italien lebende Partnerin und das gemeinsame Kind benötigt, das - wie er selbst - unter einer Knochenkrankheit leide. Der vor Gericht stark angespannt wirkende Mann, der nach eigenen Angaben vor seiner Flucht in Mali ein Informatikstudium abgeschlossen hatte, ließ über seinen Verteidiger ausrichten, er bedauere die Tat zutiefst. Er könne mit der Schuld kaum leben.

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