Private Videoüberwachung kann teuer werden

München (dpa/lby) - Immer wieder werden von Privatleuten Kameras zur Überwachung installiert, aber das kann teuer werden - vor allem, wenn Nachbarn oder Besucher unwissentlich gefilmt werden. Mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro muss ein Münchner Wohnungseigentümer rechnen, wenn er es nicht unterlässt, den Gemeinschaftsgarten des Hauses zu überwachen.
von  dpa
Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in München. Foto: Sven Hoppe/Archiv
Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in München. Foto: Sven Hoppe/Archiv © dpa

München (dpa/lby) - Immer wieder werden von Privatleuten Kameras zur Überwachung installiert, aber das kann teuer werden - vor allem, wenn Nachbarn oder Besucher unwissentlich gefilmt werden. Mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro muss ein Münchner Wohnungseigentümer rechnen, wenn er es nicht unterlässt, den Gemeinschaftsgarten des Hauses zu überwachen. Dies teilte das Amtsgericht München am Freitag mit.

Ein weiterer Wohnungseigentümer hatte vor dem Gericht geklagt, weil der Nachbar auf seinem Balkon eine Kamera installiert hatte, die auf die Gartenfläche gerichtet war. Der Kläger fühlte sich dadurch beeinträchtigt und wollte nicht aufgenommen werden. Das Amtsgericht gab ihm Recht. Bereits das Vorhandensein einer Kamera greife in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein, hieß es zur Begründung. Für Miteigentümer, Mieter und Besucher sei nicht ersichtlich, ob und wann die Kamera tatsächlich aufzeichne. Die Installation sei nur zulässig, "wenn die Kamera ausschließlich auf Bereiche ausgerichtet ist und Bereiche erfasst, die dem Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers zugehören".

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