Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Regensburg rechtswidrig

München/Regensburg (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Regensburg im Zusammenhang mit der Anklage gegen den früheren Oberbürgermeister Joachim Wolbergs für rechtswidrig erklärt. Damit hat der VGH das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg vom Juli 2019 bestätigt und eine Revision seitens der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
von  dpa
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. (Symbolbild)
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa

München/Regensburg (dpa/lby) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Regensburg im Zusammenhang mit der Anklage gegen den früheren Oberbürgermeister Joachim Wolbergs für rechtswidrig erklärt. Damit hat der VGH das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg vom Juli 2019 bestätigt und eine Revision seitens der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Gegen die Pressearbeit der Behörde hatte ein mitangeklagter Bauunternehmer geklagt. In dem Verfahren ging es um Parteispenden im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2014.

Wie der VGH am Montag mitteilte, habe die Staatsanwaltschaft nach der Anklageerhebung im Juli 2017 den Betroffenen zu wenig Zeit gegeben, sich mit der Anklageschrift zu befassen, ehe sie die Presse informierte. Damit habe die Anklagebehörde gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen. Sie habe den Verteidigern lediglich zwei Stunden zuvor den 25-seitigen Anklagesatz und nicht die gesamte Anklageschrift zugefaxt. So hatte auch das Verwaltungsgericht Regensburg in erster Instanz argumentiert.

Die Verteidiger des Unternehmers teilten mit, bereits mehrfach "gewichtige Verletzungen elementarer Verfahrensgrundsätze durch die Staatsanwaltschaft Regensburg gerügt" zu haben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Abend, seine Behörde werde sich, sollte es wieder einen solchen Fall geben, an die Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofes halten.

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