Preis-Wut: Dieser Kunde verklagt unsere N-Ergie!
Der Nürnberger Wilhelm Schwarz (64) zog wegen „ungerechtfertigter Erhöhungen“ vor Gericht. Jetzt fordert er einen unabhängigen Gutachter.
NÜRNBERG Der Gaspreis steigt und steigt – erneut bis zu 27Prozent ab 1. Januar (AZ berichtete)! 143000 Kunden in der Region nehmen es zähneknirschend in kauf. Nicht so der Nürnberger Wilhelm Schwarz (64). Er verklagte die N-Ergie wegen ungerechtfertigter Erhöhung. „Ich mache das, weil es mir stinkt“, erklärte der Ex-Betriebsratsvorsitzende der Firma Alcatel. „Eigentlich müssten Tausende von Gas-Kunden mitmachen.“ Sein Wahlspruch als Gewerkschafter: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, der hat schon verloren!“
In erster Instanz hat Schwarz das Verfahren schon verloren, so wie zwei weitere Privatkunden auch. Alle drei gingen in Berufung. Gestern stand die Verhandlung vor dem 1. Senat am Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) an: Es geht um drei Preiserhöhungen zwischen 2004 und 2006. Der Gaspreis kletterte von 3,29 auf 4,99 Euro/kWh. Die Kläger halten dies für ungerecht. Sie wollen, dass die Kalkulation gerichtlich überprüft wird.
Klägeranwälte forderten weiteres Gutachten
In erster Instanz verwies die N-Ergie auf ihre im bundesweiten Vergleich günstigen Preise – und dass der Gaspreis an die Entwicklung des Ölpreises gekoppelt sei. Auch das Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsfirma wurde vorgelegt. Doch die Offenlegung der Kalkulation wurde verweigert, was laut BGH-Beschluss rechtens ist. Es müsse jedoch nachvollziehbar sein, dass Preiserhöhungen durch die eigenen gestiegenen Bezugskosten verursacht wurden. Das sei auch so, fand das erste Gericht – und wies die Klagen der drei Kunden ab.
„Das Urteil stützt sich allein auf Angaben der N-Ergie“, monierten gestern die Klägeranwälte und forderten ein weiteres Gutachten – aber von einem unabhängigen Experten. Denn der von der N-Ergie präsentierte Fachmann sei nicht kompetent gewesen, rügte Klägervertreter-Anwalt Karlheinz Christlein, da er nicht alle Fakten überprüft habe. Auch zwei aufgebotene Kalkulations-Mitarbeiter der N-Ergie hätten es in der ersten Instanz an Fachkompetenz fehlen lassen.
„Preiserhöhungen sind ein hochaktuelles Thema“, stellte Stefan Franke, Chef des 1. Senats und OLG-Präsident, fest. „Sie unterliegen keiner behördlichen Überprufung, müssen aber plausibel sein.“ Das vorgelegte Zahlenmaterial der N-Ergie sei nachvollziehbar, aber das Urteil ist noch nicht geschrieben“. Fortsetzung am 25. November. cis
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