Praktikum einer Studentin endet in Strafanzeige
Eine 20-jährige Studentin aus Aserbaidschan wollte in München nur ein Praktikum machen. Jetzt hat sie eine Anzeige kassiert
München - Mit einer Strafanzeige im Gepäck wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland ist eine aserbaidschanische Staatsangehörige am Sonntag von München aus in ihr Heimatland zurück geflogen. Gegen den Arbeitgeber, bei dem die Studentin ein Praktikum absolviert hat, ermittelt die Bundespolizei wegen des Verdachts der Beihilfe.
Mit einem gültigen Visum war die 20-Jährige Mitte März für ein Praktikum nach Deutschland gereist. Das Visum war bis Mitte Juni gültig. Die Studentin hätte ihre Ankunft beim zuständigen Ausländeramt anzeigen müssen. Dieser Verpflichtung ist sie nicht nachgekommen.
Für eine Verlängerung ihres Aufenthalts hatte die junge Frau überhaupt keine Genehmigung und war daher seit Mitte Juni unerlaubt in Deutschland. Die Ausreisekontrolle der Bundespolizei am Flughafen München deckte die Versäumnisse der 20-Jährigen auf. Eine Strafanzeige wegen unerlaubten Aufenthalts war die Konsequenz.
Gegen den Arbeitgeber während ihres Praktikums hat die Bundespolizei Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt aufgenommen.
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