Porsche-Crash nach Wiesn? Service muss nicht zahlen

München (dpa/lby) - Im Getümmel rund um das Oktoberfest geht es unübersichtlich, eng und chaotisch zu - mitten drin hatte sich ein reicher Geschäftsmann nach seinem Wiesn-Besuch in seinem Porsche von einem Chauffeur nach Hause fahren lassen. Seinem Fahrer warf er vor, mit dem Sportwagen eine Rikscha gerammt und so das Fahrzeug beschädigt zu haben. Vor dem Münchner Amtsgericht forderte er Schadenersatz. Die Richter sahen das nach Angaben vom Freitag anders und wiesen seine Klage ab. Sie fanden keine Beweise, dass es den Crash überhaupt gab und die vermeintlichen Schäden von der Kollision stammten. Das Urteil ist seit Mitte Juli rechtskräftig.
Alles soll im Jahr 2015 am Rande des Festgeländes passiert sein: Der Geschäftsführer einer Augsburger Wirtschaftsberatungsfirma hatte sich - vorausschauend - bei einer Service-Firma einen Chauffeur für seinen Porsche gebucht, damit er bei der Hin- und Rückfahrt nicht selbst am Steuer sitzen musste. Als der Fahrer seinen alkoholisierten Fahrgast im dichten Gedränge in der Nähe des Haupteinganges abholte, soll der Porsche mit einer Rikscha zusammengestoßen sein. Vier Tage nach dem Unfall meldete der Besitzer dem Chauffeur-Service die vermeintlichen Schäden an seinem Porsche im Wert von mehr als 2500 Euro.
In der Verhandlung erklärte der Chauffeur, dass er nach der Fahrt keine Schäden am Auto gefunden habe. Auch die Ehefrau des Fahrgasts konnte sich dem Gericht zufolge beim Aussteigen aus dem Wagen an keine Kratzer oder Dellen erinnern (Aktenzeichen: 111 C 4520/17).