"Poolschlitzer" bekommt ein Jahr Haft auf Bewährung

Bad Kissingen (dpa/lby) - Mehrere Jahre lang ist ein Mann im Sommer nachts durch Vorgärten in Unterfranken geschlichen und hat zahlreiche Plastik-Schwimmbecken mit einem Messer aufgeschlitzt. Gleichzeitig klaute er Luftmatratzen, Schwimmflügel, Schwimmreifen und ähnliches Wasserspielzeug.
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Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Uli Deck/Archiv
dpa Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal des Landgerichts. Foto: Uli Deck/Archiv

Bad Kissingen (dpa/lby) - Mehrere Jahre lang ist ein Mann im Sommer nachts durch Vorgärten in Unterfranken geschlichen und hat zahlreiche Plastik-Schwimmbecken mit einem Messer aufgeschlitzt. Gleichzeitig klaute er Luftmatratzen, Schwimmflügel, Schwimmreifen und ähnliches Wasserspielzeug. Nun ist der 29 Jahre alte Mann vom Amtsgericht in Bad Kissingen zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Auf diese Strafe hatten sich zuvor Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag sagte. Der Mann musste sich wegen Sachbeschädigung in 17 Fällen und Diebstahl in neun Fällen verantworten. Viele andere Fälle waren bereits verjährt.

Der Angeklagte war der Polizei zufolge seit etwa 2009 in Nordbayern unterwegs und hatte in mindestens 50 Fällen immer wieder mit langen Schnitten die Badebecken zerstört. Die Polizei tappte auf der Suche nach dem Mann, der in den Medien als "Poolschlitzer" bezeichnet wurde, lange im Dunkeln. Im Oktober 2016 konnte der Mann nach mehreren Zeugenhinweisen dingfest gemacht werden. Den Ermittlern gegenüber gab der Mann damals an, die Pools aus Spaß beschädigt zu haben.

Den betroffenen Familien in den Landkreisen Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Haßberge und Schweinfurt ist ein Schaden von mindestens 12 500 Euro entstanden. Der Schaden ist so hoch, weil in einem Fall etwa 10 000 Liter Wasser in einer Keller liefen und dort einen Schaden von rund 10 000 Euro verursacht hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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