Polizisten schossen 18 Mal: Es war Notwehr, sagt das Gericht

Das Oberlandes- gericht Nürnberg weist die Klage der Eltern von Tennessee Eisenberg (24) zurück
von  Abendzeitung
Starb durch Schüsse aus Polizeiwaffen: der Regensburger Student Tennessee Eisenberg (24).
Starb durch Schüsse aus Polizeiwaffen: der Regensburger Student Tennessee Eisenberg (24). © abendzeitung

Das Oberlandes- gericht Nürnberg weist die Klage der Eltern von Tennessee Eisenberg (24) zurück

NÜRNBERG/REGENSBURG Das ist reine Notwehr – 18 Schüsse aus Polizeipistolen: So urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg über den Fall des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg (24). Damit hat das Gericht am Donnerstag eine Antrag der Eltern gegen die Polizisten abgelehnt.

Eisenberg war am 30. April 2009 in seinem Haus in Regensburg erschossen worden. Er hatte zuerst mit einem 31 Zentimeter langen Küchenmesser einen Mitbewohner bedroht und war später mit dem Messer auf die Polizisten zugegangen. Mehrfache Aufforderungen, das Messer wegzuwerfen, der Einsatz eines Pfeffersprays, ein Warnschuss und auch Schüsse in Knie und Oberarm hätten ihn nicht aufgehalten, erklärte das Gericht. Die Polizisten hätten weiter geschossen, bis Eisenberg durch vier Schüsse in der Herzgegend tödlich verletzt wurde. Insgesamt hatten die Polizisten jeweils acht Schüsse abgefeuert, zwölf davon trafen den Studenten.

"Erhebliche Gefahr für die Polizeibeamten"

Laut der Justizpressestelle urteilte der zweite Strafsenat, dass die Beamten mit „so hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt haben“ und dass der Anlass zur Klage nicht geboten sei. Zuvor hatten bereits die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg ebenso entschieden.

Für das Gericht steht fest, „dass von Tennessee Eisenberg eine erhebliche Gefahr für die Polizeibeamten ausging“. Sie seien nicht verpflichtet gewesen, den Studenten ohne Waffe zu überwältigen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass Eisenberg möglicherweise in psychi- schem Ausnahmezustand gewesen sei. „Ein Polizist ist grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Verteidigung gegen einen Angriff nur deshalb Leib und Leben aufs Spiel zu setzen, weil die Verantwortlichkeit des Angreifers beschränkt ist.“

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