Polizisten mit Waffe bedroht: Flüchtling muss ins Gefängnis

Weil er vor seiner geplanten Abschiebung Polizisten angegriffen und mit einer Schusswaffe bedroht hat, muss ein Flüchtling sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. 
von  dpa

Wegen tätlichen Angriffs und Drohung mit einer Schusswaffe gegen Polizisten, muss ein Flüchtling nun für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Landshut - Weil er vor seiner geplanten Abschiebung Polizisten angegriffen und mit einer Schusswaffe bedroht hat, muss ein Flüchtling sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Damit liegt das Urteil des Landgerichts Landshut vom Donnerstag über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf fünf Jahre Haft plädiert hatte. Wegen der potenziellen Gefahr, die von dem 30-Jährigen ausgehe, könne die Strafe nicht im unteren Drittel des möglichen Strafrahmens liegen, begründete der Vorsitzende Richter seine Entscheidung. Er verurteilte den Mann wegen versuchten Totschlags und zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung. Die Verteidiger hatten einen Freispruch verlangt.

Flüchtling wegen versuchten Totschlags und zweifacher vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt

In dem eintägigen Prozess hatte der Mann gesagt, bei dem Vorfall im Landratsamt Landshut im Juni sei im Gerangel eine Polizeiwaffe aus dem Holster eines Beamten gefallen. Diese habe er aufgehoben, um sich damit zu töten. "Es gab keinen Grund für mich, die Waffe gegen die Polizisten zu richten, weil die haben ja nur ihren Job gemacht." Ein Beamter sagte aber aus, der Nigerianer habe erst auf die Polizisten gezielt und abgedrückt - und danach auf sich. Wegen einer Sicherung an der Waffe hatte sich kein Schuss gelöst. Der Asylbewerber wollte durch das Fenster flüchten - was die Beamten jedoch verhinderten.

Als Fluchtgrund aus seinem Heimatland gab der Angeklagte vor Gericht an, seine Familie sei mit einem Fluch belegt. Dieser werde immer auf den Sohn vererbt. Er sei geflohen, um dem Fluch zu entkommen. Ein Gutachter befand jedoch, der Mann sei psychisch unauffällig und voll schuldfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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