Polizisten attackiert: BGH hebt Haftstrafe gegen 19-Jährigen auf

Mit einer angespitzten Fahnenstange hatte er auf einer Anti-Nazi-Kundgebung in Nürnberg mehrere Polizisten angegriffen. Das Strafmaß von zweieinhalb Jahren Jugendstrafe war dem BGH zu hoch.
dpa |
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Nürnberg/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Demonstranten aufgehoben, der bei einer Anti-Nazi-Kundgebung in Nürnberg 2012 mehrere Polizisten mit einer angespitzten Fahnenstange angegriffen hatte.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den 19-Jährigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. „Der BGH hat einen Fehler bei der Strafzumessung erkannt“, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Nürnberg.

Die Jugendkammer hatte als strafschärfend bewertet, dass der Bruder des Täters Polizist ist und er deshalb Verständnis für die Lage von Polizisten haben müsse. Der Bundesgerichtshof entschied dagegen, dass sich daraus keine besonderen Pflichten ableiten ließen – das hohe Strafmaß lasse sich damit nicht begründen.

In einer neuen Verhandlung müssen die Nürnberger Richter das Strafmaß jetzt neu festsetzen. 

 

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