Polizist will sich Tattoo vor Gericht erkämpfen - Unterarm-Tätowierung "Aloha" rechtsmäßig?
Nürnberg - Sichtbare Tattoos sind bei der Polizei nicht erlaubt. Ein Beamter aus Franken will dieses Verbot jetzt mit Hilfe der Gerichte aus den Angeln heben. Mitte November beschäftigt sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall, der richtungsweisend sein könnte.
Tattoos, die unter der Kleidung verborgen sind und keine verfassungsfeindlichen oder sexistischen Inhalte transportieren, interessieren die Polizei nicht.
Der klagende Beamte will sich jedoch den Schriftzug "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen. Solange er ein Hemd mit langen Ärmeln trägt, wäre das kein Problem. Doch was ist im Sommer, wenn die Beamten, die alle einheitlich gekleidet sein sollen, kurzärmelig unterwegs sind?
Ist die Lösung ein Langarm-Hemd bei 40 Grad im Schatten?
Elke Schönwald, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums in Nürnberg, beschreibt das Problem, das dadurch für ein Zweierteam auf Streife entsteht, so: "In der Praxis würde das bedeuten, dass beide ein langärmeliges Hemd tragen müssten – auch bei 40 Grad im Schatten. Eine einheitliche Dienstkleidung ist Pflicht."
In anderen Ländern wurden die strengen Tattoo-Auflagen für Beamte längst aufgehoben
Christian Jäckle aus Nürnberg, der Anwalt des besagten Polizisten, ist guter Hoffnung, dass sich sein Mandant vor dem Verwaltungsgerichtshof in München dennoch durchsetzen kann. Er weist daraufhin, dass in anderen Bundesländern, etwa in Baden-Württemberg oder Berlin, das generelle Verbot von sichtbaren Tattoos längst aufgehoben wurde. "Da hat sich das Persönlichkeitsrecht gegenüber einer Verwaltungsvorschrift durchgesetzt."
Der Polizist klagte bereits vor dem Verwaltungsgericht Ansbach – erfolglos, denn die Klage wurde abgewiesen. Im Urteil von 2016 heißt es unter anderem, die Verwaltungsvorschrift, nach der Tätowierungen nicht sichtbar sein dürften, stelle keinen Eingriff in das Grundrecht auf Persönlichkeitsentfaltung dar.
Außerdem berge ein Schriftzug mit dem Wort "Aloha", das übersetzt aus dem Hawaiianischen so viel wie "Liebe, Freundlichkeit und Mitgefühl" bedeutet, die Gefahr, dass dadurch eine "Minderung des Ansehens" eines Polizeivollzugsbeamten stattfinden könnte. Das Verbot, das nun langsam aufgeweicht wird, stammt allerdings aus Zeiten, in denen Tätowierungen eher mit zwielichtigen Personen, Sträflingen zum Beispiel, in Verbindung gebracht wurden. Seit den 1990er Jahren sind Tattoos jedoch hip, auch zahlreiche Prominente legten sich bereits unter die Nadel.
Bayerische Polizisten dürfen keine Tattoos zeigen
In Bayern gibt es aufgrund der geltenden Bestimmungen bislang keinen rechtlichen Spielraum für die Polizei, wie Herbert Gröschel vom Präsidialbüro der Bereitschaftspolizei in Bamberg darlegt. In der oberfränkischen Zentrale wird über die Bewerber für den Polizeidienst entschieden und die derzeitig geltende Rechtslage ist klar. Herbert Gröschel sagt: "Wenn ein Bewerber mit einem sichtbaren Tattoo Polizist werden will, muss er es entfernen."